pts20080215028 in Forschung

HSE 24 setzt Kabelbetreiber unter Druck


Salzburg/Wien (pts028/15.02.2008/16:19) Um an kostenintensive und wertträchtige Kabel-TV-Kanäle zu kommen, setzt der Werbersender Home Shopping Europe GmbH ("HSE 24") Kabel-TV-Unternehmungen unter Druck. Wie dem Breitband und Kabelschutzverband (BKSV) berichtet wurde, ist HSE 24 auch nicht bereit österreichische Gesetze zu akzeptieren: laut § 20 Privatfernsehgesetz genießen in Österreich eingetragene bundesweit zugelassene Veranstalter von Fernsehprogrammen Vorrang gegenüber nicht eingetragenen.

HSE 24 ist in Österreich nicht eingetragen und hat kein gesetzliches Vorrecht auf einen inzwischen immer weniger werdenden analogen Sendeplatz gegenüber eingetragen. Aus der Sicht des BKSV betreibt HSE 24 ein unfaires Spiel, da sie auch kleine Kabelbetreiber vor das Gericht zitiert und eine Armada von Anwälten gegen selbst kleine österreichische Betreiber tätig wird. Der BKSV informiert alle Kabel-TV-Unternehmungen über Praktiken von HSE 24 und empfiehlt eine juristische Prüfung vor Vertragsabschluss. Über das aktuelle Geschehen beziehungsweise über das weitere Vorgehen von HSE 24 wird der BKSV alle seine Mitglieder und Kabel-TV-Unternehmungen in Österreich informieren und Bericht erstatten. Haben auch Sie schlechte Erfahrung mit dem Shoppingkanal HSE 24, so bitten wir Sie um entsprechende Hinweise.

Der BKSV wurde 2004 gegründet und entwickelt sich immer mehr und mehr zum Schutzorgan für Telekommunikations- und Infrastrukturbetreiber. So konnte in der Vergangenheit eine Anzahl von Infrastrukturproblemen der Mitglieder des BKSV höchst positiv erledigt werden, meist mit großen finanziellen Zugewinnen für entstandene Schäden. Der BKSV ist für alle Telekommunikation-, Breitband- und Infrastrukturbetreiber das ideale Vertretungsorgan. Der BKSV setzt sich ein bei Kabelrissen (Telekom, LWL, Koax, Strom, usw.), bei allen Frequenzverwaltungsangelegenheiten, Funkstörungen, Gleichkanalbelegungen, Strahlungsleistungserhebungen, EMV-Berechnungen, sowie Aushandeln von Nutzungs- und Betriebsgenehmigungen, Verlegungs- und Mitbenutzungsrechten, Betreiben von WLAN-Netzwerken, Genehmigung und Notifizierung von Endgeräten, Vertretung vor Behörden und Ministerien.

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