pte20110914002 in Business
Hotels müssen Gebühren an TV-Sender abdrücken
Oberlandesgericht München trifft Grundsatzentscheidung
München/Düsseldorf/Berlin (pte002/14.09.2011/06:00)
Hotels müssen in Zukunft für TV- und Radio-Programme Lizenzgebühren bezahlen, hat das Münchener Oberlandesgericht (OLG) beschlossen. Dem vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit des Düsseldorfer Sheraton-Hotels http://sheratonduesseldorfairport.com mit dem Nachrichtensender CNN über die Nutzung von Fernsehsendungen in Hotelzimmern. Das Urteil ist rechtskräftig und richtungsweisend.
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