pte20010403071 in Business
Handy-Rufnummern können bei Anbieterwechsel bestehen bleiben
Gericht: Sicherstellung der Netzbetreiberportabilität gilt auch für Mobilfunk
Köln (pte071/03.04.2001/18:44)
Nutzer von Mobiltelefonen haben einen Anspruch darauf, bei einem Wechsel des Netzbetreibers ihre Rufnummer zu behalten. Das Verwaltungsgericht Köln wies eine Klage von Mannesmann http://www.mannesmann.de und T-Mobil http://www.t-mobil.de gegen eine Anweisung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post http://www.regtp.de zurück. Nach der Anweisung müssen alle Netzbetreiber ihren Kunden bis zum 1. Februar 2002 gewährleisten, Telefonnummern bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter übertragen zu können.
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