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30.09.2011 - 17:00 | pressetext.redaktion
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pte20110923021 in Business

Google-Snippet muss nicht Seiteninhalt entsprechen

Kurzangabe bei Suchmaschinenergebnis kann irritieren


Berlin (pte021/23.09.2011/13:45)

Google ist nicht inhaltlich verantwortlich für die kurzen Textauszüge ("Snippets"), die zu den Suchergebnissen eingeblendet werden. Das hat das Kammergericht Berlin http://www.kammergericht.de entschieden. Bastian Sick, http://bastiansick.de Autor der Reihe "Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod" hatte geklagt, weil er seine Persönlichkeitsrechte in den Snippets verletzt gesehen hatte.

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