pte20251016014 in Business

Gewerbesteuern belasten Immobilienbesitzer

Laut neuer Studie des ifo Instituts tragen die Betroffenen rund 26 Prozent der Steuerlasten


Immobilie: Gewerbesteuern belasten viele Eigentümer (Foto: Vale_Photography, pixabay.com)
Immobilie: Gewerbesteuern belasten viele Eigentümer (Foto: Vale_Photography, pixabay.com)

München (pte014/16.10.2025/12:30)

Die Lasten lokaler Gewerbesteuern landen in erheblichem Umfang bei den Eigentümern von Immobilien. Dies zeigt eine neue Studie vom ifo Institut und EconPol Europe. Eigentümer von Grundstücken tragen demnach etwa 26 Prozent der Steuerlasten. Unternehmer schultern zeitweise einen Großteil der Lasten, übertragen diese dann aber zu Teilen, heißt es.

Unternehmen reagieren

"Nach einer lokalen Steuererhöhung passen Unternehmen ihre Produktionsentscheidungen an und verlagern damit einen Teil der Belastung auf andere Akteure, vor allem die Immobilienbesitzer", unterstreicht Studien-Koautor Pascal Zamorski.

Laut der Analyse bremsen höhere Gewerbesteuern das Wachstum der Immobilienpreise. Eine Erhöhung des Steuersatzes um einen Prozentpunkt führt laut Studie dazu, dass die Preise für Gewerbeimmobilien innerhalb von vier Jahren im Schnitt rund drei Prozent niedriger liegen.

Löhne fallen geringer aus

Auch die Preise für Wohnimmobilien entwickeln sich um ein bis zwei Prozent schwächer, so die Experten. Löhne würden um etwa 0,7 Prozent geringer ausfallen. Die Gewerbesteuer belaste vor allem Unternehmer und Immobilieneigentümer.

"Die starken Preisanpassungen weisen jedoch auch auf die beträchtlichen Effizienzkosten von Unternehmenssteuern hin. Diese entstehen beispielweise durch eine verringerte Investitionstätigkeit oder durch eine Standortverlagerung", ergänzt ifo-Forscher David Gstrein.

Die Studie basiert auf mehr als 35 Mio. Immobilienanzeigen und über 17.000 kommunalen Gewerbesteuerreformen zwischen 2008 und 2019. Durch die Verknüpfung von Steueränderungen mit den Immobilienmärkten lässt sich beobachten, wie lokale Gewerbesteuererhöhungen wirken - sowohl auf Gewinne als auch auf Arbeitnehmerlöhne.

(Ende)
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