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pte20000823002 in Leben

Gesetzesnovelle soll Preisvergleiche erleichtern

Grundpreise müssen zukünftig pro Maßeinheit angegeben werden


Wien (pte002/23.08.2000/08:15)

Ab dem 1. September werden für Lebensmittel und verschiedene andere Produkte neue Regeln für die Grundpreisauszeichnung gelten. Neben dem Verkaufspreis der Packung muss auch der Grundpreis pro Maßeinheit angegeben werden. Für die Konsumenten werden damit Preisvergleiche bei unterschiedlichen Packungsgrößen erleichtert. Das berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit http://www.bmwa.gv.at in einer Presseaussendung.

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