pte20000823002 in Leben
Gesetzesnovelle soll Preisvergleiche erleichtern
Grundpreise müssen zukünftig pro Maßeinheit angegeben werden
Wien (pte002/23.08.2000/08:15)
Ab dem 1. September werden für Lebensmittel und verschiedene andere Produkte neue Regeln für die Grundpreisauszeichnung gelten. Neben dem Verkaufspreis der Packung muss auch der Grundpreis pro Maßeinheit angegeben werden. Für die Konsumenten werden damit Preisvergleiche bei unterschiedlichen Packungsgrößen erleichtert. Das berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit http://www.bmwa.gv.at in einer Presseaussendung.Die Novelle zum Preisauszeichnungsgesetz mit der ergänzenden Durchführungsverordnung tritt mit diesem Zeitpunkt in Kraft. Neu ist auch der Umstand, dass bestimmte Verpackungsgrößen, die früher von der Pflicht zur Angabe eines Grundpreises ausgenommen waren, diese jetzt angeben müssen. Einzige Ausnahmen sind Produkte, bei denen nach Meinung des Gesetzgebers ein Preisvergleich nicht sinnvoll ist. Dazu gehören verschiedene Erzeugnisse auf der Basis von Schokolade, Kakao, Marzipan, Zucker, Konditorwaren, Spirituosen in Kleinpackunngen und Gewürze. Ausgenommen von der Regelung sind auch Qualitätsweine, deren Abfüllung ohnehin in gleichen Größen erfolge.
Zu Produkten, die außerhalb des Lebensmittelbereiches von der Neuregelung betroffen sind, zählen in erster Linie Farben und Lacke, Klebstoffe und Leime, Fußbodenbeläge und Tapeten, Fliesen, sowie Haushaltschemikalien und Reinigungsmittel.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
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