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pte20070516021 in Business

Geschäftliche E-Mails: Tausende Euro Strafe drohen

Rechtsexperte: "Abmahnwesen außer Rand und Band"


München/Wien (pte021/16.05.2007/12:10)

Mehrere Tausend Euro Strafe - dieser Betrag schwebt weiterhin wie ein Damoklesschwert über den Köpfen von Unternehmern, die ihre geschäftlichen E-Mails immer noch nicht mit den erforderlichen Pflichtangaben versehen haben. Wie bei Geschäftsbriefen vorgeschrieben, dürfen seit Jahresbeginn auch in E-Mails Angaben zum Unternehmen, wie Name, Rechtsform, Vorstand, Handelsregisternummer und Registergericht nicht fehlen. Ist ein Unternehmen säumig und wird von einem Konkurrenten oder dem betreffenden Gericht ausgeforscht, droht in Deutschland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. In Österreich kommt man aufgrund des geltenden Firmenbuchgesetzes mit 3.600 Euro Strafe etwas billiger davon.

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