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pte20130423003 in Business

EuGH-Urteil: Tierschutz-Werbeverbot legitim

Gericht sieht keinen Verstoß gegen Meinungsfreiheit


Straßburg/Wien (pte003/23.04.2013/06:10)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) http://echr.coe.int befindet das Verbot der von der Tierschutz-Organisation Animal Defenders International (ADI) http://www.ad-international.org produzierten Werbekampagne "My Mate's a Primate" nicht als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Die Werbung, die 2005 ausgestrahlt werden sollte, zeigt ein Mädchen und einen Schimpansen, eingesperrt in einem engen Käfig. Das britische Broadcast Advertising Clearance Center verbietet jedoch politische Werbespots im Rundfunk, wozu auch dieser Werbespot zählt.

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