pte19990708022 in Business
EU stellt neue E-Commerce-Bestimmungen auf
Fragen nach dem Gerichtsstand sollen eindeutig geregelt werden
Brüssel (pte) (pte022/08.07.1999/19:00)
Unter Ausschluß der Öffentlichkeit und der Industrie plant eine europäische Arbeitsgruppe das internationale Brüsseler und Lugano Übereinkommen (EuGVÜ) zu ändern, was für den langsam wachsenden Sektor des E-Commerce dirkete auswirken hat. Das EuGVÜ regelt unter anderem die Frage, welches Gericht zuständig ist, wenn die Vertragspartner aus verschiedenen Staaten stammen. Grundsätzlich galt bisher: Das Gericht am Ort des Beklagten ist zuständig. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, etwa für Verbraucher.
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