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pte20000916007 in Leben

EU-Kommission harmonisiert Messinstrumente

Durch einheitliche Normen Vertrauen zwischen Geschäftspartnern stärken


Brüssel (pte007/16.09.2000/11:16)

Die Europäische Kommission http://www.europa.eu.int/comm hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über Messinstrumente angenommen, der europaweite Bedeutung zukommt. Nach diesem Vorschlag haben die Hersteller die Wahl zwischen mehreren Verfahren der Konformitätsbewertung und können somit Fortschritte in der Technik und in der internationalen Normung uneingeschränkt nutzen. Der Vorschlag der Kommission soll nun den Binnenmarkt verbessern und den Schutz der Verbraucher und das Vertrauen zwischen Geschäftspartnern gewährleisten. Geräte, für die die neue Richtlinie gilt, sind beispielsweise Taxameter, Zähler an Kraftstoffzapfsäulen, Atemalkohol-Messgeräte, Wasser-, Gas- und Stromzähler sowie automatische Waagen in Produktionsanlagen für abgepackte Produkte.

In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist die Verwendung amtlich kontrollierter Messgeräte traditionell vorgeschrieben, um Vertrauen im Geschäftsverkehr zu gewährleisten und um die Verbraucher zu schützen. Damit könnten beispielsweise Verstöße wie Alkoholmissbrauch objektiv belegt werden. Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird mit dem Richtlinienvorschlag zwar keine Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften angestrebt. Dies verbleibt weiterhin in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Ist aber eine bestimmte Messung nach nationalem Recht vorgeschrieben, so darf sie nach dem Vorschlag nur mit einem Gerät vorgenommen werden, das der Richtlinie entspricht.

Auf EU-Ebene wurden vor vielen Jahren für eine Reihe von Messgeräten die Anforderungen harmonisiert. Die bestehenden Rechtsvorschriften für Messgeräte sind jedoch nicht an den technischen Fortschritt angepasst worden. Weder wurden die Neuerungen in der Mikroelektronik berücksichtigt noch neue Arten von Messgeräten. Inzwischen haben die Mitgliedstaaten ihre nationalen technischen Vorschriften unterschiedlich stark erweitert, was im allgemeinen zu einer Zersplitterung des Binnenmarktes führte. Um zu völliger Harmonisierung zu gelangen und um die Verfahren der Konformitätsbewertung zu modernisieren, wird es deshalb als notwendig erachtet, die EU-Rechtsvorschriften zu aktualisieren. Eine Schlüsselrolle kommt dabei laut EU-Kommission der internationalen und europäischen Normung zu. Dadurch öffne sich ein großer Markt für die Hersteller innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. (Ende)
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