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Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Ansprechpartner: Mag. Georg Pehm, email: <A HREF=mailto:georg.pehm@bmas.gv.at>georg.pehm@bmas.gv.at</A>, Tel. 0222/71


FRüHERE MELDUNGEN

pts19970228002 in Business

Einigung über Maßnahmenbündel für mehr Lehrstellen

Start der Reform noch in diesem Sommer


Wien (pts002/28.02.1997/16:39)

Sozialministerin Lore Hostasch und Wirtschaftsminister Hannes Farnleitner konnten heute mit den Präsidenten der Sozialpartner ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Reform der Lehrlingsausbildung beschließen. Zielsetzung der Maßnahmen ist es, die Anzahl von Jugendlichen in der dualen Ausbildung heuer und in den nächsten Jahren zu erhöhen und auch die Anzahl der Ausbildungsbetriebe zu steigern. Dabei haben die Vertreter der Wirtschaft versichert, die Betriebe verstärkt zu motivieren, künftig mehr Jugendlichen einen Lehrplatz zur Verfügung zu stellen.

Die Kernstücke der Reform sind:

Entlastung der ausbildenden Betriebe

Die Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung für Lehrlinge werden für die ersten drei Lehrjahre entfallen. Die Bedeckung wird durch eine Anhebung der Dienstgeberbeiträge für die Krankenversicherung für Angestellte um 0,1 Prozent erfolgen. Sollte die Bedeckung nicht zur Gänze möglich sein, bietet das Wirtschaftsministerium eine Ausfallshaftung aus Wirtschaftsförderungsmitteln.

Berufsausbildung

- Bessere Umstiegsmöglichkeiten von Absolventen von Lehrberufen außerhalb des Berufsausbildungsgesetzes

- Möglichkeit des Antrittes zur Lehrabschlußprüfung im gesamten letzten Lehrjahr

- Herabsenkung der Altersgrenze für den Antritt zur Lehrabschlußprüfung ohne abgeschlossene Lehre auf 20 Jahre und Sonderbestimmungen für jugendliche Schulabgänger

- Förderung der betrieblichen Weiterbildung von Lehrlingen und Lehrabsolventen durch das BMwA z.B. Leonardo

- Sicherstellung der Ausbildungszeit im Betrieb und in der Schule

- Möglichst rasches und unbürokratisches Verfahren bei der Zulassung von Lehrbetrieben

- Möglichkeit des Ersatzes der Ausbildnerprüfung durch eine anerkannte Kursmaßnahme mit abschließendem Fachgespräch

- Förderung von Ausbildungseinrichtungen durch das BMwA

- Finanzielle Förderung von Ausbildungsbehelfen durch das BMwA

- Überführung des Modelles High-Tech Berufe in das Regellehrwesen

- Selbständige Ausbildungseinrichtungen müssen in Hinkunft nicht mehr jährlich bewilligt werden.

Kinder- und Jugendschutzbestimmungen

- Allgemeine Geltung des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Verbot von Akkordarbeit und Bezahlung der Überstunden nach dem Facharbeitergehalt auch über dem 18. Lebensjahr)

- Flexiblere Gestaltung der Pausenregelung

- Ermöglichung des Arbeitens am "langen Samstag" unter Einhaltung der EU-Richtlinien zur Wochenendruhe

- Möglichkeit der Einarbeitung von "Fenstertagen"

- Überarbeitung der Liste der Beschäftigungsverbote

Vernetzungen mit dem schulischen Betrieb

- Verpflichtende Berufs- und Bildungsinformation ab der Sekundarstufe I

- Umsetzung der Reform Poly 2000

- Einführung der Berufsreifeprüfung

- Zusätzliche Bildungsangebote zur Erlangung der Berufsreifeprüfung in den Berufschulen, Berufsbildenden Mittleren Schulen und Berufsbildenden Höheren Schulen

Projektgruppen, Sozialpartner, BMAGS und BMwA

- Schaffung einer größerflächigen Grundausbildung ab dem Schuljahr 97/98

- Neuregelung der Verhältniszahlen im Berufsausbildungsgesetz

- Verfahrensvereinfachung bei der Erhöhung bzw. Herabsetzung der Lehrlingshöchstzahl

- Neudefinition der Verwandtschaftsregelungen

- Zusammenlegung von Lehrberufen

- Erweiterung gegenseitiger Anrechnungen

Schaffung von neuen Lehrberufen

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Schaffung von neuen Lehrberufen in den Bereichen EDV, Umwelt und Gesundheit.

Das Maßnahmenpaket soll mit 1. Juli 1997 in Kraft treten. (Ende)
Aussender: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
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