pte19991209006 in Business
Eigenwerbung: Anwalt gewinnt gegen Standesvertretung
Gruppenfoto in der Zeitung noch keine marktschreierische Eigenwerbung
Hamburg (pte) (pte006/09.12.1999/07:00)
Während die österreichische Rechtsanwaltskammer die strengen Werberichtlinien für ihren Stand bereits weitgehend aufgelockert hat, müssen die Kollegen in der Bundesrepublik weiterhin um ihr Recht auf Eigenvermarktung kämpfen. So hat der Prominentenanwalt Matthias Prinz aus Hamburg jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg errungen. Gegenstand seiner Beschwerde war eine Rüge durch die Hamburger Rechtsanwaltskammer, die einen angeblich werbenden Artikel über dessen Kanzlei in der "Hamburger Morgenpost" kritisiert hatte.
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