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pte19990611012 in Business

Die Sex-Hotlines im TV boomen

Telekom kann Gebühren nicht einklagen


München (pte) (pte012/11.06.1999/10:12)

Entspannungssuchende Herren dürfen sich freuen - zumindest die, die etliche Schilling bei den Sex-Hotlines vertelefonieren. Das OLG Stuttgart entschied kürzlich in einem entsprechenden Fall, daß die Telekom Gebühren nicht einklagen kann, weil der Telefonsex-Vertrag sittenwidrig sei. Bleibt das so, müssen sich die Telefonfirmen überlegen, das Risiko an die Anbieter der Sexnummern abzugeben - eine Gefahr für den Markt?

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