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pte20040819030 in Business

Deutsche Telekom verliert vor dem OLG Köln

Begriff "Telekom" hat keine überragende Kennzeichnungskraft


Köln/Hamburg (pte030/19.08.2004/14:51)

Die Deutsche Telekom http://www.telekom.de hat vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) eine juristische Niederlage einstecken müssen: Nachdem in erster Instanz das Landgericht Köln (Az. 31 O 297/03) der Klage des rosa Riesen noch stattgegeben hatte, entschied das OLG Köln (Az. 6 U 131/03) zugunsten der EURO Telekom Deutschland GmbH http://www.euro-telekom.de , dass der Begriff "Telekom" nicht besonders schützenswert ist.

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