pts20200423007 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Damit auch nach der Corona-Krise noch getanzt und gefeiert werden kann

Nachtgastronomie befürchtet gewaltige Pleitewelle - dringende Forderung nach Unterstützung


Wien (pts007/23.04.2020/07:40) Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen die Nachtgastronomie, also all jene Betriebe wie Clubs, Bars, Diskotheken etc., deren Betriebsstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr liegen, mit voller Wucht.

Nicht zu Vergessen sind die bereits erlittenen finanziellen Einbußen der vergangenen Monate seit 1. November 2019 aufgrund des neuen Nichtraucherschutzgesetzes.

Die österreichische Nachtgastronomie steht auf dem Prüfstein und sieht einer unsicheren Zukunft entgegen.

"Die Nachtgastronomie wurde als erste Gastro-Sparte geschlossen und wird aller Voraussicht nach als letzte wieder aufsperren dürfen", so Stefan Ratzenberger, Sprecher der Österreichischen Nachgastronomen. Und weiter: "Vergleicht man dies mit den Informationen der Bundesregierung hinsichtlich der Öffnungen von Theatern und Kinos, werden wir bis September nicht öffnen dürfen. Das bedeutet einen wirtschaftlichen Totalausfall von sechs Monaten. Welche Branche übersteht dies ohne staatlicher Wirtschaftshilfe?"

Bleiben diese Hilfen weiterhin aus, so ist davon auszugehen, dass zwei Drittel aller Diskotheken, Clubs und andere nachtgastronomische Einrichtungen die Corona-Krise nicht überstehen werden. Bisher wurde das Thema rund um die Wiederauferstehung der Nachtgastronomie seitens der Bundesregierung mit keinem Wort behandelt.

Mit 28. April 2020 will die österreichische Bundesregierung die Richtlinien zur schrittweisen Öffnung der Gastronomie bekanntgeben. Zu hoffen ist in diesem Zusammenhang, dass die Nachtgastronomie hierbei einen Fahrplan mit staatlicher Wirtschaftshilfe erhält.

Es gilt auch, die Nachtgastronomie differenziert zu sehen: "So könnten kleine Bars unter Einhaltung von Auflagen und Richtlinien den Betrieb bis 23 Uhr aufnehmen, wobei dies bei Clubs und Diskotheken ein betriebswirtschaftlicher Totalschaden wäre, liegt doch die Hauptbetriebszeit zwischen 22 und 6 Uhr", so Stefan Ratzenberger. Und weiter: "Grundsätzlich gilt abzuwägen zwischen dem - mit höchster Priorität zu behandelnden - Gesundheitsschutz für Gäste und Mitarbeiter, der betriebswirtschaftlichen Folgen und der Eigenverantwortung der Gäste."

Die Nachtgastronomen haben alle notwendigen Maßnahmen selbstverständlich akzeptiert und dafür vollstes Verständnis im Sinne des Allgemeinwohls und der Gesundheit aller aufgebracht. Zugleich muss man aber deutlich machen, dass die Betriebe dringend Unterstützung, Perspektiven und Rechtssicherheit brauchen. "Dieser Teil der Gastronomie darf nicht vergessen werden, denn die seit Anfang März verlorenen Umsätze werden nicht mehr nachzuholen sein - und die Durststrecke ist noch lang", so Stefan Ratzenberger.

Der "Bundesverband der Deutschen Diskotheken und Tanzbetriebe" (BDT) wandte sich am 21. April 2020 mit einem klaren Forderungspapier und unbürokratisch zu realisierenden Lösungen an die deutsche Bundesregierung.

"Wir stehen in stetem Austausch mit unseren deutschen Kollegen und haben gemeinsam Forderungen, aber auch gleizeitig Lösungen für unser beider Bundesregierungen erarbeitet", so Stefan Ratzenberger.

Schnelle Finanzspritze - partielle Umsatzverlusterstattung ab März 2020

Um die dringend benötigte Liquidität schnell herzustellen und somit eine Vielzahl von Insolvenzen in den Sommermonaten zu vermeiden, fordert die österreichische Nachtgastronomie als Ausgleich für die ab März 2020 erlittenen Umsatzverluste eine unbürokratische Entschädigung. Für jeden geschlossenen Monat könnte die für den gleichen Vorjahreszeitraum festgesetzte und gezahlte Mehrwertsteuer abzüglich des Vorsteuerbeitrags rückwirkend erstattet werden.

Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ab Wiedereröffnung

Zudem fordert die österreichische Nachtgastronomie die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf gastronomische Umsätze ab dem ersten Tag der Wiedereröffnung. Auch so könnten erlittene Umsatzausfälle etwas kompensiert und die Tilgung der aufgenommenen Kredite ermöglicht werden.

In der Aussendung des "Bundesverband der Deutschen Diskotheken und Tanzbetriebe" (BDT) erklärt deren Präsident Hans-Bernd Pikkemaat: "Club- und Discothekenveranstaltungen haben sich im Laufe der letzten 60 Jahre in ihrer Mehrheit zu attraktiven und wertvollen Kulturevents entwickelt und etabliert. Dieses Kulturgut ist nun erheblich gefährdet. Als ein wesentlicher Teil der Nachtgastronomie tragen Clubs und Discotheken maßgeblich zur Attraktivität und Lebensqualität einer Stadt oder Gemeinde bei und sind daher aus deren heutigen Erscheinungsbild nicht mehr wegzudenken. Ein pulsierendes und faszinierendes Nachtleben gehört zum Flair einer Stadt. Für die jungen Einwohner wie für viele Besucher war der Club- und Discothekenbesuch die beliebteste Freizeitbeschäftigung am Wochenende! Das soll auch nach der Corona-Krise wieder so sein!"

Dem schließen sich die österreichischen Nachtgastronomen inhaltlich an.

Aufgrund der massiven Einschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie drohen hunderte Betriebe insolvent zu gehen. Tausende Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel.

"Allein in der Bundeshauptstadt Wien erwirtschaftet die Nachtgastronomie jährlich eine Milliarde Euro - ein nicht zu vergessender Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor für die Stadt", so Stefan Ratzenberger und weiter: "Es darf nicht passieren, dass gesunde Unternehmen und deren Eigentümer zu Bittstellern in unserem Land werden. Dies betrifft natürlich nicht nur die (Nacht)Gastronomie, sondern alle Branchen der heimischen Wirtschaft."

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