pte20200507030 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Coronavirus: Viele Airlines prellen Passagiere

Rückzahlung der Tickets für abgesagte Flüge oft herausgezögert - EU-Recht oft ignoriert


Flughafen: Gäste oft um Rückzahlung geprellt (Foto: pixabay.com, JESHOOTS-com)
Flughafen: Gäste oft um Rückzahlung geprellt (Foto: pixabay.com, JESHOOTS-com)

Berlin (pte030/07.05.2020/13:30) Fluglinien prellen deutsche Passagiere bei Rückzahlungen für Tickets von aufgrund des Coronavirus abgesagten Flügen. Laut einer Umfrage des juristischen Dienstleisters Flightright http://flightright.de spielen Unternehmen häufig auf Zeit und zeigen kaum Eigeninitiative bei Zahlungen oder der Übergabe von Gutscheinen, auf die Kunden ein Anrecht haben.

"Systematischer Rechtsbruch"

"Wir erleben aktuell einen systematischen Rechtsbruch seitens der Airlines. Eine Rückzahlung der Ticketkosten wird entweder gar nicht angeboten oder nur so versteckt, dass Reisende ohne ausreichendes Wissen nicht verstehen, dass sie einen Anspruch haben oder wie sie ihn durchsetzen", erklärt Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright.

Flightright hat die Umfrage unter 600 deutschen Flugpassagieren durchgeführt. Die meisten Befragten (80 Prozent) wussten über ihren Anspruch auf Rückzahlung nach EU-Recht Bescheid. Jedoch halten Fluglinien sie oft hin. Nur 42 Prozent der Befragten geben an, dass die Konzerne bei den Erstattungen Eigeninitiative gezeigt und sie von sich aus angeboten haben. Deutlich mehr mussten selbst aktiv werden und ihr Geld zurückfordern.

Zahlung am "Wenn-Corona-Vorbei-Ist-Tag"

Den Umfrageteilnehmern zufolge bieten Fluglinien statt Rückzahlungen wesentlich öfter Gutscheine an. Nur 36 Prozent erhielten eine Wahl zwischen diesen beiden Optionen. Fast alle Befragten (96 Prozent), die dagegen Geld gefordert haben, warten noch auf die Zahlung. Darüber hinaus haben 78 Prozent der Passagiere, denen die Airlines eigenständig eine Rückzahlung in Aussicht gestellt haben, noch kein Geld gesehen.

Eigentlich sind Fluglinien nach EU-Recht verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen Ticketpreiserstattungen zu leisten. Die meisten Unternehmen halten diese Frist aber nicht ein. "Auch wenn Airlines dem Fluggast eine Rückzahlung des Ticketpreises als Option anbieten, wird eine tatsächliche Auszahlung erst für einen ungewissen 'Wenn-Corona-Vorbei-Ist-Tag' avisiert", kritisiert de Felice.

(Ende)
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