Brüssel: Scientology-Kirche veröffentlicht Online-Leitfaden zu EU-Werten und Grundrechten
Digitale Initiative erklärt Artikel 2 EUV, EU-Grundrechtecharta und EMRK verständlich
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Webseite zu Rechten und Werten (Bild: Scientology-Kirche) |
München/Brüssel (ptp017/20.02.2026/14:30)
Das Europäische Büro der Scientology-Kirche für öffentliche Angelegenheiten und Menschenrechte in Brüssel hat mit "Europas Werte, deine Rechte" einen neuen Online-Leitfaden veröffentlicht. Die digitale Initiative erläutert die Werte der Europäischen Union, die EU-Grundrechtecharta sowie die Europäische Menschenrechtskonvention anhand offizieller Quellen und praxisnaher Beispiele in verständlicher Sprache.
Der Leitfaden verfolgt ein zentrales Ziel der staatsbürgerlichen Bildung: Er soll verständlich machen, was ein Recht ist, wo es im europäischen Rechtsrahmen verankert ist und welche Institution in unterschiedlichen Situationen zuständig ist. Eine häufige Quelle öffentlicher Verwirrung – der Unterschied zwischen Europäischer Union und Europarat – wird dabei frühzeitig erläutert. In vereinfachter Form wird dargestellt, wann die EU-Grundrechtecharta Anwendung findet und in welchen Fällen die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte relevant sind.
Im Mittelpunkt der Plattform stehen die sechs Werte der Europäischen Union gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte. Diese Werte werden anhand kurzer Alltagsszenarien erläutert, um ihre praktische Bedeutung in Bereichen wie Arbeit, Bildung, digitaler Kommunikation und gesellschaftlicher Teilhabe zu verdeutlichen. Die Inhalte stützen sich auf Primärtexte und verweisen direkt auf offizielle Dokumente der Europäischen Union und des Europarates.
Ein eigener Abschnitt widmet sich der EU-Grundrechtecharta als rechtsverbindlichem Instrument. Er erklärt, dass die Charta für EU-Institutionen verbindlich ist und für Mitgliedstaaten gilt, wenn sie EU-Recht umsetzen. Dabei wird unter anderem auf Erläuterungen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) verwiesen. Die Themenbereiche der Charta – Würde, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und Justizielle Rechte – werden strukturiert und in verständlicher Sprache dargestellt.
Parallel dazu beschreibt der Leitfaden Zweck und Geltungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention als völkerrechtlichen Vertrag des Europarates. Er erläutert in allgemeiner Form das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und weist darauf hin, dass innerstaatliche Rechtsbehelfe in der Regel ausgeschöpft sein müssen, bevor eine Beschwerde eingereicht werden kann. Die Website betont ausdrücklich, dass es sich um eine Bildungsressource und nicht um Rechtsberatung handelt, und verweist auf offizielle Informationsquellen.
Die Initiative ist für mobile Endgeräte optimiert und enthält ein kurzes Selbsttest-Quiz mit sechs Fragen, das grundlegende Kenntnisse zur Anwendbarkeit europäischer Grundrechte überprüft. Ergänzt wird das Angebot durch ein "Bürger-Toolkit", das auf bestehende europäische Beteiligungsinstrumente verweist, darunter die Europäische Bürgerinitiative, das Petitionsportal des Europäischen Parlaments sowie Konsultationsformate der Europäischen Kommission. Auch Programme wie Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps werden als Möglichkeiten gesellschaftlicher Mitwirkung genannt.
Das Europäische Büro der Scientology-Kirche für öffentliche Angelegenheiten und Menschenrechte ist seit 1990 in Brüssel präsent. Es wird von Ivan Arjona geleitet, Vertreter der Scientology-Kirche bei der Europäischen Union, der OSZE, dem Europarat und den Vereinten Nationen. In seinen internen Dokumenten definiert sich das Büro als religiöse Vereinigung mit nationalem und europäischem Wirkungsbereich, die innerhalb der bestehenden europäischen Rechtsrahmen tätig ist.
Ein Abschnitt des Leitfadens ordnet die Initiative in einen weiteren Kontext gemeindebasierter Aktivitäten ein. Dabei werden Programme zur Menschenrechtserziehung, zur Drogenprävention sowie ehrenamtliche Gemeindehilfe erwähnt. Diese werden als praktische Maßnahmen beschrieben, die an bestehende institutionelle Schutzmechanismen anknüpfen und auf Bildung, Prävention und Freiwilligenarbeit setzen.
Ivan Arjona, Vertreter der Scientology-Kirche bei der Europäischen Union, der OSZE, dem Europarat und den Vereinten Nationen, erklärte, dass ein klares Verständnis der jeweiligen Zuständigkeiten zwischen EU-Charta und Europäischer Menschenrechtskonvention dazu beitragen könne, Rechte verantwortungsbewusst wahrzunehmen und Konflikte im Rahmen der geltenden Rechtsordnung zu lösen.
Gesellschaftliches Engagement und Anerkennung
Die Scientology-Kirche ist heute in mehr als 160 Ländern vertreten und hat in verschiedenen Staaten Anerkennungen für ihre religiöse Tätigkeit sowie ihr gesellschaftliches Engagement erhalten.
In zahlreichen Ländern – darunter Spanien, die USA, Portugal, Schweden, Italien, Großbritannien, Kroatien, Slowenien, Nordmazedonien, die Niederlande, Südafrika, Kanada, Australien, Mexiko, Kolumbien und Panama – besteht eine religiöse Anerkennung. Auch in Deutschland haben Gerichte wiederholt festgestellt, dass Scientologen sich auf den Schutz aus Artikel 4 des Grundgesetzes (Religionsfreiheit) berufen können. Weitere Informationen zur religiösen Anerkennung der Scientology-Kirche in Europa finden Sie unter scientologyreligion.de.
(Ende)| Aussender: | Scientology Kirche Deutschland, HSO e.V. |
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