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Brandschutzpass futsch, verloren, gestohlen - was jetzt?

2M: Erklärung zur Duplikatswiderbeschaffung des Brandschutzpasses für das Brandschutzpersonal


Brandschutzpass (Copyright: 2m.at Brandschutz)
Brandschutzpass (Copyright: 2m.at Brandschutz)

Wien (pts030/02.09.2019/13:30) Der Brandschutzpaß, wo ist der eigentlich? Den hatte ich schon lange nicht mehr in der Hand! Solche oder so ähnliche Aussagen bekommen Sie häufig zu hören, wenn Sie Brandschutzbeauftragte nach ihrem Brandschutzpass fragen. Im Alltag fällt der Brandschutzpass kaum ins Gewicht und wird selten nachgefragt, maximal bei einem Feuerwehreinsatz.

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Doch wozu gibt es den Brandschutzpass überhaupt?

Im Grunde genommen ist der Brandschutzpass die Zusammenfassung der absolvierten Brandschutzausbildung nach der TRVB O117
(Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) und der Nachweis gegenüber der Behörde, dass die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolviert wurde. https://2m.at/brandschutz-wien/

Ist ein Brandschutzbeauftragter im Bescheid eines Unternehmens oder Gebäudes vorgeschrieben, dient der Brandschutzpass ebenfalls als Nachweis zur Vorlage bei Behörden.

Weiters ist der Brandschutzpass im Feuerwehrordner in Kopie zu hinterlegen. Früher mussten auch die Ausbildungszeugnisse hinterlegt werden, aktuell reicht in den meisten Bundesländern eine Kopie des Passes aus. In seltenen Fällen sind auch nur Ausbildungsnachweise ausreichend. Der Brandschutzpass ist mittlerweile Standard. Der Brandschutzpass ist für den Brandschutzbeauftragten der Ausweis seiner Brandschutzausbildung, ähnlich einem Führerschein.

Gültigkeit

Das Brandschutzausbildungssystem ist mehrstufig und setzt sich aus mehreren Modulen zusammen:
- Modul 1 - Grundausbildung - Brandschutzwart (1 Tag)
- Modul 2 - Grundausbildung - Brandschutzbeauftragter (2 Tage)
- Nutzungsbezogene Seminare (1 Tag, max. 2 Jahre nach Grundausbildung): N1 - besondere Personengefährdung; N2 - erhöhte Brandgefahr; N3 - besondere Gefährdungen
- Technikseminare

Vollausbildung

Der Brandschutzbeauftragte ist dann vollwertiger Brandschutzbeauftragter, wenn er die Grundausbildung, das/die erforderliche(n) nutzungsbezogenen Seminare abgeschlossen hat und die jeweiligen technischen Seminare.

Die Anzahl der technischen Seminare richtet sich nach den technischen Einrichtungen im Unternehmen - Rauchabzug, Druckbelüftung, Sprinkleranlage usw.

Wichtig: solange der Brandschutzbeauftragte nicht alle für seinen Betrieb erforderlichen Seminar besucht hat, ist er nur ein interimsmäßig eingesetzter Brandschutzbeauftragter.

Im Falle eine behördlich durchgeführten Kontrolle ist diese Person nicht als vollständiger Brandschutzbeauftragter anzusehen.

Fortbildung nach 5 Jahren verpflichtend

Nach 5 Jahren ist eine Fortbildung für den Erhalt und Gültigkeit der Brandschutzausbildung erforderlich, sowohl für den Brandschutzwart als auch dem Brandschutzbeauftragten. https://2m.at/sicherheitsunterweisung

Die Technik-Kurse haben kein explizites Ablaufdatum, diese können bei Interesse auch ohne zusätzlicher Brandschutzausbildung besucht werden. Grob gesagt, ist eine Fortbildung dann als Verlängerung anzusehen, wenn ein Kurs im Ausmaß von 6 Lerneinheiten (LE) mit grundlegenden Themen aus der TRVB besucht wird. Fragen Sie bei Kursbesuchen explizit nach einer Passverlängerung, damit keine Missverständnisse entstehen.

Brandschutzausbildung - Nachweis, Kontrolle und Rolle der Behörde
https://2m.at/brandschutz-vortraege

Behörden geben sich seit langem damit zufrieden, dass der Brandschutzbeauftragte seinen Nachweis erbringt. Bei der Umsetzung des Brandschutzes im Betrieb, bleibt der Brandschutzbeauftragte sich selbst überlassen, die Überprüfung der Arbeit des Brandschutzbeauftragten bleibt bei vielen Kontrollen auf der Strecke. Der Grund erschließt sich mir nicht ganz, wobei ich aus eigener Erfahrung berichten kann, dass wenige Behördenvertreter die Brandschutzausbildung und die Dokumentationsverpflichtungen eines Brandschutzbeauftragten im Detail kennen. In seltenen Fällen haben Vertreter der Behörden auch selbst eine Brandschutzausbildung. Natürlich unterscheidet sich diese Aussage je nach Bundesland. Bisher wurde von mir maximal das Brandschutzbuch oder die Mängelliste verlangt, um die Mängelbehebungskultur des Unternehmens zu erkunden.

Verlust Brandschutzpass

Ist der Brandschutzpass verloren gegangen, ist ein Duplikat die schnellste und einfachste Variante zur Wiedererlangung eines Brandschutzpasses. Doch woher bekommt man einen Brandschutzpass und was braucht man dazu?

Zur Brandschutzausbildung gibt es standardmäßig ein Ausbildungszeugnis, auf dem der Kurs, Inhalte, Dauer und Datum vermerkt sind. Durch Vorlage dieser Ausbildungszeugnisse beim Ausbildungsinstitut, können Sie rasch, einfach und mit wenig Kostenaufwand, meist nur für den Pass selbst, ein Duplikat erhalten.

Das brauchen Sie mindestens:
- 1 Passfoto, am besten mit Namen auf der Rückseite und
- 1 Kopie aller Kursbestätigung(en)
- manchmal ein Antragsformular

Achten Sie darauf, dass die Aus- und Fortbildungsbedingungen der TRVB O 117 eingehalten sein müssen und nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Wenn die Ausbildungszeugnisse nicht ausgehändigt wurden oder ebenfalls verschollen sind

Wenn Sie sich erinnern wo Sie die Ausbildung gemacht haben und in welchem Zeitraum, können Sie auch ein Duplikat des Ausbildungszeugnisses ausstellen lassen.

Manche Unternehmen händigen den Mitarbeitern, nach erfolgter Ausbildung, die Ausbildungszeugnisse nicht aus, sondern hinterlegen diese in der Personalakte. Verlassen diese das Unternehmen, verbleiben solche Nachweise häufig im Unternehmen. Denken Sie also beim Wechsel des Unternehmens an die Ausbildungsnachweise und bitten um Herausgabe. Am einfachsten ist es natürlich, wenn Sie die Ausbildungen bei ein- und demselben Institut gemacht haben, dann ersparen Sie sich im Normalfall auch die aufwendige Recherche.

Die Ausstellung eines Brandschutzpassduplikates erfolgt standardmäßig ohne großen bürokratischem Aufwand und erfolgt je nach Suchaufwand der Ausbildungszeugnisse im Institut innerhalb von einem bis drei Tagen.

Dieser Text ersetzt keine ordentliche Beratung und stellt auch keine rechtliche Beratung dar.

Duplikat und seine Kosten

Manche Institute erheben von Ihnen nur dann einen Administrationskostenersatz, wenn Sie keine weiteren Ausbildungen machen.

Der Brandschutzpass muss von den Instituten selbst ebenfalls gekauft werden. Die Brandschutzpassnummer (Außen aufgedruckt) ist fortlaufend und einmalig.

Haben Sie zum diesem Thema Fragen, senden Sie mir einfach eine Nachricht an: nachrichten@2m.at

Zur Person Erno Mayer
Unterstützt regelmäßig Brandschutzpersonen, Geschäftsführer, Betriebsführer, Immobilienmanager, Hausverwalter bei Unsicherheiten zum Thema Vorbeugender Brandschutz, wenn es um Haftungsfragen, Fragen zur Umsetzung im Betrieb, organisatorische Fragen zu beantworten gibt, sowohl schriftlich als auch im persönlichen Gespräch oder mittels Vorträgen.

(Ende)
Aussender: 2M Brandschutz
Ansprechpartner: Erno Mayer, dipl. BO
Tel.: +43 663 03038008
E-Mail: nachrichten@2m.at
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