pts19980407010 in Business
BMAGS: Blut und Blutprodukte sind in Österreich sicher
Strenges Arzneimittelgesetz bietet Sicherheit
Wien (pts010/07.04.1998/10:07)
Blut und Blutprodukte sind Arzneimittel und unterliegen somit den strengen Vorgaben des Arzneimittelrechtes (Unbedenklichkeit und Qualität, Herstellung, Einfuhr) der Produkte überprüft werden.Die Blutbanken brauchen laut gesetzlicher Bestimmungen Betriebsbewilligungen und gewinnen im Rahmen von Blutspendeaktionen Vollblut, das sie zur Verwendung in den Krankenhäusern aufarbeiten. Sie werden regelmäßigen Betriebsüberprüfungen unterzogen.
In den Krankenhäusern sind aufgrund einer Initiative des BMAGS "Blutdepotbeauftragte" eingesetzt, das sind Fachärzte, die sich in den jeweiligen Krankenhäusern um alle die Blutversorgung betreffenden Belange kümmern.
Um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu reduzieren, erfolgt eine sorgfältige Auswahl der Plasmaspender und Testung der Plasmaspende unter anderem auf HIV-1, HIV-2 und Hepatitis C sowie auf Hepatitis B.
Dieselben strengen Regelungen, die für Proben aus dem Inland gelten, gelten auch für importierte Produkte.
In Österreich ist für Blutprodukte, die zur direkten Anwendung am Menschen bestimmt sind, außerdem die Durchführung des sog. "Neopterintestes" vorgeschrieben, der anzeigt, ob der Immunzustand des Blutspenders aktiviert ist, sei es nur durch einen grippalen Infekt, oder durch eine gefährliche Erkrankung des Spenders, die mit Blut übertragen werden könnte.
Betriebe, die Blutprodukte herstellen oder in Verkehr bringen, benötigen eine Betriebsbewilligung. Das BMAGS prüft plasmaverarbeitende Betriebe, Blutbanken, Plasmapheresestellen und Blutdepots in Krankenhäusern.
Seitens des BMAGS wird überprüft, ob der Herstellungsprozeß ordnungsgemäß abläuft und die erforderlichen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden (regelmäßige Betriebsüberprüfungen).
Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen hat das BMAGS detaillierte Arbeitsanweisungen in Form von "Richtlinien in der Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin" herausgegeben:
Teil 1: allgemeine Fragen der Blutspende (Spendetauglichkeit, Anamnese, Ausschluß, ärztliche Beurteilung, Blutabnahme, Laboruntersuchungen, etc.).
Teil 2: Blutbanken (Qualitätskontrolle bei der Herstellung von Blutkomponenten).
Teil 3: Eigenblutspende. (vermehrter Einsatz von Eigenblut). (Ende)
| Aussender: | Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales |
| Ansprechpartner: | Dr. Gisela Kirchler-Lidy, email: <A HREF=mailto:gisela.kirchler@bmags.gv.at>gisela.kirchler@bmags.gv |
| Website: | www.bmags.gv.at/ |
