ptp20230622028 Kultur/Lifestyle, Politik/Recht

Begünstigung der Ehefrau bei der nachehelichen Aufteilung wegen Doppelbelastung

Wiener Scheidungsanwalt Mag. August Schulz gibt wichtigen Tipp für die nacheheliche Vermögensteilung


Wien (ptp028/22.06.2023/16:00)

Im Gesetz ist vorgesehen, dass die nacheheliche Aufteilung einerseits nach den Beiträgen der Ehegatten, andererseits nach Billigkeit – was mit einem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden übersetzt werden könnte – vorzunehmen ist. Dies führt dazu, dass eine Vielzahl von Vermögensteilungen in Österreich im Verhältnis 50:50 durchgeführt werden. Selbstverständlich können Parteien auch eine andere Quote freiwillig vereinbaren.

Der Oberste Gerichtshof geht jedoch davon aus, dass eine Haushaltsführung, die Pflege und Erziehung als wesentlicher Beitrag zu werten sind. Diese Tätigkeiten werden sehr oft von Ehefrauen übernommen bzw. entspricht dies einer klassischen Rollenverteilung. Ist die Ehefrau in diesem Fall auch noch zusätzlich berufstätig, so ist sie einer Mehrfachbelastung ausgesetzt, die durch das Gericht zu berücksichtigen ist. Daran ändert auch beispielsweise nichts die tageweise Unterstützung durch ein Kindermädchen oder einer Haushaltshilfe. Die Feststellung dieser Mehrfachbelastung ist zwar mit einem gewissen Mehraufwand beim Erstgericht, also beim zuständigen Bezirksgericht verbunden, wie aus der nunmehr publizierten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, nämlich der Entscheidung OGH 27.01.2023, 1Ob 257/22h, zu entnehmen ist, kann dies jedoch bei größeren Vermögenswerten durchaus für den mehrbelasteten Eheteil eine sinnvolle Vorgangsweise darstellen und zu einer Begünstigung derselben führen.

Es ist daher Vorsicht geboten, insbesonders aus Sicht der geschiedenen Ehefrau, die Quoten bei der Vermögensteilung mit 1:1 außer Streit zu stellen, um einen zusätzlichen Verfahrensaufwand zu vermeiden und sich in dieser Weise einen beträchtlichen Vorteil bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse zu verschaffen.

"Ich bin seit vielen Jahrzehnten höchst engagiert als Ehescheidungsanwalt in den Bereichen Ehegatten- und Kindesunterhalt, Familienrecht, Erbrecht, Testamente und Verteidigung in Strafsachen tätig. Im Laufe der letzten 30 Jahre habe ich mehr als 100 positive Entscheidungen beim Obersten Gerichtshof für meine Klienten erkämpft. Ein erstes Beratungsgespräch bringt viel Klarheit", so Ehescheidungsanwalt Mag. August Schulz.

Ehescheidungsanwalt Mag. jur. August Schulz
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(Ende)
Aussender: Mag. jur. August Schulz - Ehescheidungsanwalt
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