pts20031223007 Technologie/Digitalisierung, Medien/Kommunikation

Aus für PLC-Störungen?

Funkamateure informieren


Wien (pts007/23.12.2003/12:40) Unter der Geschäftszahl 102413-JD/03 teilte das Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg der Linz Strom GmbH mit, dass aufgrund vorliegender Messprotokolle, die durch den Betrieb von Power Line Communication verursachte Störung des Kurzwellenbandes einzustellen ist.

Wie der ÖVSV schon berichtete, strengen österreichische Funkamateure auf Basis des geltenden Fernmeldegesetzes und auf Basis der völkerrechtlich verbindlichen Fernmeldevertäge der ITU (Internationale Telekommunikations-Union) aufgrund der massiven Störungen des für die internationale Kommunikation wichtigen Kurzwellenbandes die Einstellung aller PLC Versuchsbetriebe an.

Dabei konnte ein erster, wesentlicher Erfolg erzielt werden. Dem ÖVSV liegen nun Dokumente und Messprotokolle der österreichischen Fernmeldebehörde vor, die belegen, dass der Betrieb von PLC, auch "Internet aus der Steckdose" genannt, aufgrund der verwendeten Technologie weder mit geltendem Recht, noch praktisch mit der Aufrechterhaltung von mitunter lebenswichtigem, weltweitem Funkbetrieb auf Kurzwelle in Einklang gebracht werden kann. Deshalb erging ein Schreiben der zuständigen Fernmeldebehörde an die Linz AG, die derzeit einen Probebetrieb von PLC in Linz durchführt, das die festgestellten Störungen einzustellen sind.

In diesem Schreiben wird der Linz AG auch mitgeteilt, dass die Stromleitungen, die für die Übertragung der Daten genutzt werden ein Kommunikationsnetz darstellen und dem Telekommunikationsgesetz 2003 unterliegen.

Da die PLC-Technologie zur Übertragung der Daten breitbandig Frequenzen zwischen 2Mhz und 30Mhz abstrahlt, ist der Frequenzplan der ITU anzuwenden, an dem sich wiederum der Frequenzplan des österreichische Telekommunikationsgesetzes orientiert. Da es aber keine Zuweisung für PLC in diesem Bereich gibt und weil PLC breit auf nahezu dem gesamten Frequenzband strahlt, kann es auch technisch gesehen in Zukunft kaum eine Bewilligung geben.

Amateurfunk ist ein technisch - experimenteller Funkdienst, der in Österreich durch das Amateurfunkgesetz, einem Bestandteil des Fernmeldegesetzes, reglementiert ist. Weltweit genießen die Interessen von Funkamateuren aufgrund ihrer besonderen Leistungen im Hinblick auf technische Entwicklung und ihrer strukturellen Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen den besonderen Schutz durch anerkanntes Völkerrecht.
Informationen über den Amateurfunkdienst und die Leistungen von österreichischen Funkamateuren finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Versuchsenderverband unter www.oevsv.at , nähere Informationen zum Thema PLC finden Sie unter www.powerline-plc.info

Für den Inhalt der Aussendung verantwortlich:
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(Ende)
Aussender: pr&text Silvia Mader
Ansprechpartner: Ing. Michael Zwingl
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