pts19980316009 in Business
Arbeitsinspektion meldet 1996 um 10.000 weniger Übertretungen als im Vorjahr
Informations- und Beratungstätigkeit intensiviert
Wien (pts009/16.03.1998/17:22)
Die Zahl der Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist um rund 10.000 gegenüber dem Vorjahr gesunken, obwohl das Arbeitsinspektorat verstärkt Kontrolltätigkeiten durchgeführt hat. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion im Jahr 1996 hervor, der in Kürze dem Nationalrat vorgelegt wird. "Diese erfreuliche Entwicklung ist sowohl auf die Effizienz der neuen Schutzvorschriften, aber auch auf die intensivierte Informations- und Beratungstätigkeit der Arbeitsinspektion und auf die damit verbundene steigende Akzeptanz präventiver Maßnahmen in den Betrieben zurückzuführen", erklärte Sozialministerin Lore Hostasch.Im Jahr 1996 wurden von den insgesamt 315 Arbeitsinspektoren, die im Bereich Arbeitnehmerschutz tätig sind, verstärkte Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Das Ergebnis: Während die Zahl der Amtshandlungen im Vorjahresvergleich von 149.000 auf 156.000 zunahm, ging die Zahl der Übertretungen der Arbeitnehmerschutzvorschriften von rund 95.000 auf 84.800 zurück. Der Rückgang der Beanstandungen zeigt ein steigendes Sicherheitsbewußtsein der Betriebe. Von den insgesamt 84.800 Beanstandungen (ohne Lenkerkontrollen) betrafen 73.000 den technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutz (1995: 80.700), 11.500 den Verwendungsschutz (1995: 13.900) und rund 310 (1995: 380) die Heimarbeit.
"Die Tatsache, daß die Arbeitsinspektoren trotz der rund 84.800 Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften im Jahr 1996 bundesweit nur 2.453 Strafanzeigen erstattet haben, ist ein Beweis dafür, daß die Arbeitsinspektoren betriebliche Situationen berücksichtigen und verstärkt als Berater agieren", betonte die Sozialministerin. Zur Umsetzung des 1995 in Kraft getretenen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes wurden von der Arbeitsinspektion mehr als 13.000 Beratungsgespräche mit den Unternehmen geführt, wovon knapp die Hälfte zur Vorbesprechung betrieblicher Projekte diente. In der Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz von 1995 wurde ein nach der Beschäftigtenzahl abgestufter Etappenplan zur Umsetzung der präventiven Maßnahmen im Arbeitnehmerschutz bis Mitte des Jahres 2000 festgelegt.
Durch die verstärkte Kontrolltätigkeit und die steigende Akzeptanz präventiver Maßnahmen in den Betrieben sank die Zahl der Arbeitsunfälle und die Zahl der Berufserkrankungen. Vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger wurde im Jahr 1996 ein Rückgang der Arbeitsunfälle (ohne Wegunfälle) von 147.700 auf 139.600 und ein Rückgang der Berufserkrankungen von 1.400 auf 1.360 gegenüber dem Vorjahr festgestellt. (Ende)
| Aussender: | Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales |
| Ansprechpartner: | Dr. Gisela Kirchler-Lidy, email: <A HREF=mailto:gisela.kirchler@bmags.gv.at>gisela.kirchler@bmags.gv |
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