pte20031216042 in Forschung
AktivPlus-Tarife der Deutschen Telekom rechtswidrig
Verwaltungsgericht untersagt unzulässige Preisabschläge
Köln (pte042/16.12.2003/16:56)
Die von der Deutschen Telekom http://www.telekom.de angebotenen Optionstarife "AktivPlus xxl" und "AktivPlus basis calltime 120" verstoßen gegen die Bestimmungen des Telekommunikations-Gesetzes. Das hat das Verwaltungsgericht Köln http://www.vg-koeln.nrw.de heute, Dienstag, entschieden. Grund für das Urteil waren Klagen von Wettbewerbern der Telekom gegen die entsprechenden Genehmigungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) http://www.regtp.de .
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