pte20070810010 in Business
Aktiengesellschaften als Objekt der Streitlust
Berufskläger machen Kasse mit Anfechtungsklagen
Frankfurt am Main/München (pte010/10.08.2007/10:45)
Die Zahl der "Berufskläger" gegen Aktiengesellschaften ist deutlich gewachsen - entgegen einem Versuch des Bundestags, die Zahl der Anfechtungsklagen zu verringern. Zum 1. November 2005 trat das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in Kraft. So sind alle Vereinbarungen zur Vermeidung und zur Beendigung eines Klagezulassungsverfahrens oder einer Anfechtungsklage vollständig bekannt zu machen. In der Regel erfolgt das im elektronischen Bundesanzeiger. "Die schlichte Auswertung der Pflichtveröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger hat es jetzt an den Tag gebracht: Die Zahl der Berufskläger gegen Aktiengesellschaften ist rapide gewachsen. "Der Versuch des Bundestags, dieses schmutzige Gewerbe durch das UMAG auszutrocknen, hat nicht gegriffen - im Gegenteil", kommentiert die FAZ. Anleger sollten dabei nicht auf die Maske des altruistischen Robin Hood hereinfallen, mit der sich eine kleine Gruppe von Dauerklägern tarnt. "Ihr Geschäftsmodell lautet: Angefochten wird nicht, wo echte Rechtsbrüche vermutet werden, sondern überall dort, wo ein juristischer Hebel angesetzt werden kann", so FAZ. Die Sperre für eine Eintragung ins Handelsregister hat sich dabei als das beliebteste Instrument herauskristallisiert.
Profitieren Sie von
unabhängigem Journalismus!
Lesen Sie mit pressetext Abo+ weiter und unterstützen Sie
Qualitätsberichterstattung für nur 1 EUR pro Woche!
Das Angebot beläuft sich auf 1 EUR pro Woche bzw. 49 EUR im Jahr
– und das, solange Sie wollen. Sie bleiben flexibel, denn Ihr pressetext Abo+
passt sich an Ihre Lesegewohnheiten an und ist jederzeit kündbar
