pta20221201039
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

BKS Bank AG: Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss zum 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2022

Klagenfurt (pta039/01.12.2022/16:10 UTC+1)

Mit Hauptversammlungsbeschluss der BKS Bank AG vom 29. Mai 2020 (erneuert am 25. Mai 2022) wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zu erwerben.

In Ausnützung dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z4 AktG hat der Vorstand der BKS Bank AG am 09. Februar 2022 ein Aktienrückkaufprogramm für BKS-Stammaktien beschlossen. Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde im Zeitraum vom 14. bis 25. Februar 2022 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 100.000 BKS-Stamm Stückaktien, die 0,23% des Grundkapitals entsprachen, börslich und außerbörslich zurückgekauft.

Im Rahmen der Ermächtigung vom 25. Mai 2022 wurde ein 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für 2022 ausgearbeitet. Der Vorstand der BKS Bank AG hat am 16. November 2022 über die Grundsätze des 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2022 berichtet.

Der Vorstand der BKS Bank AG fasst folgenden

Beschluss:

Es soll ein 2. BKS-Mitarbeiterprogramm mit folgenden Parametern durchgeführt werden:

  • Beginn des Mitarbeiterprogramms: 6. Dezember 2022
  • Ende des Mitarbeiterprogramms: 14. Dezember 2022
  • Anzahl und Aufteilung der auszugebenden Aktien: Im Rahmen des 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2022 werden insgesamt bis zu 15.000 Stück BKS-Stammaktien zugeteilt. Dies entspricht 0,03 % am gesamten Grundkapital und der gesamten Stammaktien der BKS Bank AG.
  • Je Mitarbeiter, der zum Stichtag 1. Dezember 2022 seit zumindest drei Jahren in einem ungekündigten Dienstverhältnis zu einem Tochter-/Enkeltochterunternehmen der BKS Bank AG (nicht jedoch entsandte Mitarbeiter der BKS Bank AG) oder einer ausländischen Niederlassung oder Repräsentanz beschäftigt ist und das Angebot auf Zuteilung annimmt, erhält, durch den Vorstand der BKS Bank AG noch endgültig festzulegen, maximal eine Sockelzuteilung von 20 BKS-Stammaktien (Teilzeitbeschäftigte aliquot) sowie für jedes vollendete Dienstjahr maximal 4 Stück BKS-Stammaktien (Teilzeitbeschäftigte aliquot). Stückzahlen können je nach Börsekurs der BKS Bank Stammaktie am Zuteilungsstichtag variieren.
  • Eingeräumte Optionen für Mitarbeiter und Führungskräfte: Das 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2022 richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte von Tochter-/Enkeltochterunternehmen der BKS Bank AG (nicht jedoch entsandte Mitarbeiter der BKS Bank AG) sowie jene Mitarbeiter, die in einer ausländischen Niederlassung oder Repräsentanz beschäftigt sind.
  • Zeitpunkt des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms: Die Zuteilung erfolgt voraussichtlich am oder um den 12. Dezember 2022
  • Ausgabepreis: Der Ausgabepreis der BKS-Stammaktien beträgt EUR 0 (null).
  • Lieferung der Aktien: Die im Rahmen des 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramms erworbenen BKS-Stammaktien werden voraussichtlich am oder um den 19. Dezember 2022 geliefert und auf die bekanntgegebenen Wertpapierdepots übertragen.
  • Übertragbarkeit der Optionen: Die Optionen unter dem 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2022 sind nicht übertragbar und stehen nur den jeweils bezugsberechtigten BKS-Mitarbeitern persönlich zu.
  • Behaltefrist: Die zugeteilten BKS-Stammaktien unterliegen einer Behalte-bzw. Sperrfrist von 5 Jahren und dürfen von den Mitarbeitern und Führungskräften in dieser Zeit nicht verkauft werden. Für die Dauer der Behaltefrist werden die BKS-Stammaktien auf Depots der BKS Bank als Treuhänderin auf Rechnung des berechtigten Mitarbeiters oder der Führungskraft gehalten.
  • Allfällige Auswirkungen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auf die Börsezulassung der Stammaktien der BKS Bank AG: Keine.

Der Aufsichtsrat hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 1.Dezember 2022 bestätigt.

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: Dr. Dieter Kohl
Tel.: 0463-5858-139
E-Mail: dieter.kohl@bks.at
Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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