pta20221116024
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

BKS Bank AG: Bericht des Vorstands der BKS Bank AG zum 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2022

Klagenfurt (pta024/16.11.2022/14:45 UTC+1)

Der Vorstand der BKS Bank AG erstattet folgenden Bericht über die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter im Rahmen des beabsichtigten 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2022:

Ermächtigung durch die Hauptversammlung:

Mit Hauptversammlungsbeschluss der BKS Bank AG vom 29. Mai 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zu erwerben. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20% unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endet somit am 29. November 2022. Der Hauptversammlungsbeschluss vom 29. Mai 2020 wurde am 29. Mai 2020 auf der Homepage der BKS Bank AG veröffentlicht.

In Ausnützung dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z4 AktG hat der Vorstand der BKS Bank AG am 09. Februar 2022 ein Aktienrückkaufprogramm für BKS-Stammaktien beschlossen. Zweck dieses Aktienrückkaufprogramms war in erster Linie, diese BKS-Stammaktien zur Deckung der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2022-2024 zu verwenden, wobei sich der Vorstand jedoch vorbehalten hat, die zurückgekauften Aktien auch für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden. Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde im Zeitraum vom 14. bis 25. Februar 2022 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 100.000 BKS-Stamm Stückaktien, die 0,23% des Grundkapitals entsprachen, börslich und außerbörslich zurückgekauft.

Mit Hauptversammlungsbeschluss der BKS Bank AG vom 25. Mai 2022 wurde der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung erneuert und wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zu erwerben. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20% unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endet somit am 25. November 2024. Der Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2022 wurde am 25. Mai 2022 auf der Homepage der BKS Bank AG veröffentlicht.

Ausübung der Ermächtigung: Im Rahmen der Ermächtigung vom 25. Mai 2022 wurde ein 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für 2022 ausgearbeitet. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auch in den Folgejahren. Der Vorstand der BKS Bank AG hat bis zum 16. November 2022 die Grundsätze des 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2022 ausgearbeitet. Diese bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats, die frühestens zwei Wochen nach Veröffentlichung dieses Berichts erteilt werden darf.

Grundsätze und Leistungsanreize des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms:

Mit dieser Zuteilung soll die Leistung der bezugsberechtigten Mitarbeiter und Führungskräfte anerkannt werden. Zudem trägt sie dazu bei, einen Beitrag zur Verbreiterung der Aktionärsstruktur, Erhöhung des Streubesitzanteils und damit zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der BKS Bank AG zu leisten. Weiters soll damit die Bindung der Mitarbeiter und Führungskräfte an ihren Arbeitgeber gestärkt werden.

Anzahl und Aufteilung der auszugebenden Aktien: Im Rahmen des 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2022 werden insgesamt bis zu 15.000 Stück BKS-Stammaktien zugeteilt. Dies entspricht 0,03 % am gesamten Grundkapital und der gesamten Stammaktien der BKS Bank AG.

Je Mitarbeiter, der zum Stichtag 1. Dezember 2022 seit zumindest drei Jahren in einem ungekündigten Dienstverhältnis zu einem Tochter-/Enkeltochterunternehmen der BKS Bank AG (nicht jedoch entsandte Mitarbeiter der BKS Bank AG) oder einer ausländischen Niederlassung oder Repräsentanz beschäftigt ist und das Angebot auf Zuteilung annimmt, erhält, durch den Vorstand der BKS Bank AG noch endgültig festzulegen, maximal eine Sockelzuteilung von 20 BKS-Stammaktien (Teilzeitbeschäftigte aliquot) sowie für jedes vollendete Dienstjahr maximal 4 Stück BKS-Stammaktien (Teilzeitbeschäftigte aliquot). Stückzahlen können je nach Börsekurs der BKS Bank Stammaktie am Zuteilungsstichtag variieren.

Eingeräumte Optionen für Mitarbeiter und Führungskräfte: Das 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2022 richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte von Tochter-/Enkeltochterunternehmen der BKS Bank AG (nicht jedoch entsandte Mitarbeiter der BKS Bank AG) sowie jene Mitarbeiter, die in einer ausländischen Niederlassung oder Repräsentanz beschäftigt sind.

Zeitpunkt des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms: Die Zuteilung erfolgt voraussichtlich am oder um den 12. Dezember 2022

Ausgabepreis: Der Ausgabepreis der BKS-Stammaktien beträgt EUR 0 (null).

Lieferung der Aktien: Die im Rahmen des 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramms erworbenen BKS-Stammaktien werden voraussichtlich am oder um den 19. Dezember 2022 geliefert und auf die bekanntgegebenen Wertpapierdepots übertragen.

Übertragbarkeit der Optionen: Die Optionen unter dem 2. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2022 sind nicht übertragbar und stehen nur den jeweils bezugsberechtigten BKS-Mitarbeitern persönlich zu.

Behaltefrist: Die zugeteilten BKS-Stammaktien unterliegen einer Behalte-bzw. Sperrfrist von 5 Jahren und dürfen von den Mitarbeitern und Führungskräften in dieser Zeit nicht verkauft werden.

Allfällige Auswirkungen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auf die Börsezulassung der Stammaktien der BKS Bank AG: Keine.

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: Dr. Dieter Kohl
Tel.: 0463-5858-139
E-Mail: dieter.kohl@bks.at
Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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