pta20220812024
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

Erste Group Bank AG: Anpassung des Rahmenprogramms für Transaktionen eigener Aktien und der Übertragung von Aktien

an die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung und/oder deren Begünstigte

Wien (pta024/12.08.2022/15:30 UTC+2)

Anpassung des Rahmenprogramms für Transaktionen eigener Aktien und der unentgeltlichen oder ermäßigten Übertragung von Aktien an die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung und/oder deren Begünstigte

Mit Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 sowie Abs. 1a und 1b AktG hat der Vorstand der Erste Group Bank AG am 11. August 2022 seinen Beschluss vom 20. Juni 2022 hinsichtlich des beabsichtigten Erwerbs von Erste Group-Aktien innerhalb des Rahmenprogramms für Aktientransaktionen zum Zweck der Übertragung an Mitarbeiter, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Erste Group und/oder an die Erste-Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung – vorbehaltlich der Genehmigung durch den Aufsichtsrat – angepasst.

Mit diesem Beschluss ist es der Erste Group Bank AG möglich, im Rahmen eines Erwerbsprogramms bis zu 3.083.333 Aktien der Erste Group, höchstens bis zum Gegenwert von EUR 37.000.000 (0,72% des Grundkapitals) zwischen dem 1. August 2022 und dem 18. November 2023 zum Zweck der Abgabe an die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, an deren Begünstigte, an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Erste Group Bank AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens oder eines sonstigen Unternehmens zu erwerben. Alle anderen Details des am 20. Juni 2022 veröffentlichten Erwerbsprogrammes bleiben unverändert, weiters wird hiermit das zugehörige Rahmenprogramm zur Übertragung der Aktien veröffentlicht.

Details zum Erwerbsprogramm

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 19. Mai 2021
  2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 20. Mai 2021über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 119 BörseG
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Erwerbsprogramms eigener Aktien: 1. August 2022 bis 18. November 2023
  4. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG
  5. Maximales Volumen: In Summe bis zu 3.083.333 Stück, höchstens bis zum Gegenwert von EUR 37.000.000
    Maximaler Anteil der zu erwerbenden Aktien am Grundkapital: 0,72%
  6. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von 120 Euro nicht überschreiten.
  7. Art und Zweck des Erwerbs eigener Aktien: über die Börse und außerbörslich zum Zweck der Abgabe an die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, an deren Begünstigte, an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Erste Group Bank AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens oder eines sonstigen Unternehmens
  8. Allfällige Auswirkungen des Erwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine
  9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 4 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: 0 (Null)

Details zum Programm für die Übertragung:

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 19. Mai 2021
  2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 20. Mai 2021 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 119 BörseG
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Übertragung eigener Aktien: 1. September 2022 bis 4 Mai 2023
  4. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG
  5. Maximales Volumen: In Summe bis zu 3.083.333 Stück, maximaler Anteil der zu übertragenden Aktien am Grundkapital: 0,72%
  6. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie:
    Schlusskurs der Erste Group Bank AG an der Wiener Börse am 1 September 2022
  7. Art und Zweck der Übertragung eigener Aktien: außerbörslich zum Zweck der Abgabe an die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, an deren Begünstigte, an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Erste Group Bank AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens oder eines sonstigen Unternehmens
  8. Allfällige Auswirkungen des Programms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine
  9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 4 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: 0 (Null)

Änderungen des Erwerbs- bzw. Übertragungsprogramms sowie die durchgeführten Transaktionen werden gemäß den Bestimmungen des BörseG und der VeröffentlichungsVO 2018 auf der Homepage der Erste Group Bank AG unter http://www.erstegroup.com/de/Investoren veröffentlicht.

Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG) nicht betroffen.

(Ende)

Aussender: Erste Group Bank AG
Am Belvedere 1
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Thomas Sommerauer/ Simone Pilz
Tel.: +43 (0)50100-17326
E-Mail: investor.relations@erstegroup.com
Website: www.erstegroup.com
ISIN(s): AT0000652011 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Weitere Handelsplätze: Bucharest Stock Exchange, Prague Stock Exchange
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