pte20210728034 in Business
mobilcom-debitel muss Gewinne abgeben
vzbv-Klage erfolgreich - 72.728 Euro wegen unzulässiger Entgelterhebung nach Adressänderung
Berlin/Büdelsdorf (pte034/28.07.2021/13:30)
Die Freenet-Mobilfunktochter mobilcom-debitel http://mobilcom-debitel.de muss rechtswidrig erzielte Gewinne von 72.728 Euro zuzüglich Zinsen an den Bundeshaushalt abführen. Das hat das Landgericht Kiel in einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) http://vzbv.de gegen das Unternehmen entschieden. Die Gewinne hatte mobilcom-debitel seit Oktober 2017 durch unzulässige Entgelte von Mobilfunk-Kunden erzielt, die Änderungen ihrer Anschrift oder Kontoverbindung per Brief, Telefon oder Fax statt online mitteilten.
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