pte20210204020 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

24shares nutzt unerlaubt BaFin-Logo

Unechter Service: Betrüger rufen Anleger fälschlicherweise im Namen der Bundesanstalt an


BaFin-Logo: Betrug durch
BaFin-Logo: Betrug durch "24shares" (Foto: bafin.de)

Bonn (pte020/04.02.2021/10:36)

Die Online-Handelsplattform "24shares" http://24shares.io verwendet widerrechtlich das Logo der Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) http://bafin.de in seinen Dokumenten. Der BaFin zufolge betreibt die Plattform mit gefälschten Dokumenten Betrug und lockt mit Dienstleistungen, die die Bundesanstalt gar nicht anbietet.

[b]"Formular ist eine Fälschung"[/b]

Laut der BaFin rufen Mitarbeiter von 24shares unaufgefordert deutsche Anleger auf. Dabei geben sie fälschlicherweise an, auf Anforderung der Bundesanstalt den Kontakt aufzunehmen. Die Anrufer behaupten, sie würden Hilfe bei Geldverlusten in Verbindung mit vergangenen Investitionen anbieten. 

Gehen Investoren auf das unechte Angebot der Handelsplattform ein, erhalten sie ein Formular, auf dem sowohl das des Auswärtigen Amts als auch der BaFin zu sehen ist. "Bei diesem Formular handelt es sich um eine Fälschung. Die BaFin erteilt nie Aufträge in der geschilderten Form", stellt die Bundesanstalt klar. Es handle sich hierbei um einen Fall von Betrug.

[b]Plattformen oft ohne Lizenz[/b]

Bei 24shares handelt es sich um eine Online-Plattform, die Anlegern Finanzberatung anbietet. Dabei liegt der Fokus der Website auf unterschiedlichen Bereichen wie beispielsweise Rohstoffen oder Kryptowährungen. Die Nutzung von 24shares erfordert eine Registrierung. 

Die BaFin warnt davor, dass solche Handelsplattformen oft nicht lizenziert sind und trotz deutscher Sprache ihren Sitz meistens nicht in Deutschland haben. Außerdem haben sie häufig keine Erlaubnis, in Deutschland Geschäfte zu betreiben. "Es besteht ein hohes Risiko, die Rückzahlung der eingezahlten Gelder beziehungsweise die Auszahlung erwirtschafteter Gewinne nicht durchsetzen zu können", warnt die Bundesanstalt.

(Ende)
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