pte20180130032 Technologie/Digitalisierung, Unternehmen/Wirtschaft

vzbv fordert Verbot von "Vodafone GigaPass"

Verbraucherschützer sehen Regeln der Netzneutralität verletzt


Werbung von Vodafone: Unternehmen steht in der Kritik (Foto: vodafone.de)
Werbung von Vodafone: Unternehmen steht in der Kritik (Foto: vodafone.de)

Berlin (pte032/30.01.2018/13:47) Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) http://vzbv.de fordert von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Verbot des "Vodafone GigaPass" http://bit.ly/2DP2y0P , weil dieser aus Sicht der Konsumentenschützer nicht vereinbar ist mit den Regeln der Netzneutralität. "Die Koalitionäre sollten sich darauf verständigen, dass die BNetzA noch weitergehende Sanktionsmöglichkeiten für solche Zero-Rating-Angebote erhält. Das europäische Recht bietet genug Spielraum", begründet Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien beim vzbv, die Forderung.

"StreamOn" der Telekom unter Beschuss

Bereits im Oktober 2017 hatte die BNetzA festgestellt, dass die Deutsche Telekom mit ihrem Tarif "StreamOn" gegen Regeln der Netzneutralität verstößt. Dass Vodafone nun mit einem ähnlichen Angebot nachzieht, bringt laut vzbv für Verbraucher langfristig vor allem Nachteile. "Denn Unternehmen, die am GigaPass teilnehmen wollen, müssen rechtliche und technische Vorgaben der Vodafone GmbH akzeptieren." Laut vzbv benachteiligt das vor allem KMU sowie nicht-kommerzielle Initiativen und behindere technische Innovationen. Für Verbraucher auf der anderen Seite sei das Angebot sehr intransparent gestaltet und beinhalte einige Tücken.

"Zero-Rating-Angebote untergraben Verbraucherrechte. Denn sie können sich negativ auf Wahlfreiheit, Angebotsvielfalt und Informationsfreiheit der Nutzer auswirken. Was Verbrauchern wirklich nutzen würde, wäre ein grundsätzlich größeres Inklusivdatenvolumen für den monatlichen Grundpreis. Das ist in anderen europäischen Ländern längst Standard", argumentiert Verbraucherschützerin Ehrig abschließend. Mit Zero-Rating-Angeboten können Mobilfunkanbieter festlegen, dass die Nutzung festgelegter Dienste, etwa Video- oder Audiostreams, nicht auf das Datenvolumen ihrer Kunden angerechnet wird.

(Ende)
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