pte20170606002 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Singapur: Dicke Mitarbeiter bekommen weniger Geld

Unternehmen machen Vergütung von individueller Gesundheit abhängig


Stethoskop auf Geld: Gesunde kassieren ab (Foto: Thorben Wengert, pixelio.de)
Stethoskop auf Geld: Gesunde kassieren ab (Foto: Thorben Wengert, pixelio.de)

Singapur (pte002/06.06.2017/06:05) Wer in Singapur gesund bleibt, bekommt ein höheres Gehalt ausbezahlt. Dieser Trend setzt sich bei immer mehr Unternehmen in Asien durch. Zum Einsatz kommt eine komplizierte Formel, die die Gesundheitswerte der Mitarbeiter berücksichtigt. Diese werden durch Fitness-Tracker erhoben - hierzulande eine undenkbare Praxis: "In Deutschland ist das nach Datenschutzrecht ohne ausdrückliche Zustimmung des Mitarbeiters strengstens verboten", sagt Wirtschaftsjurist Martin W. Huff von der Kölner Kanzlei Legerlotz Laschet und Partner http://llr.de gegenüber pressetext.

Produktive Mitarbeiter gefragt

Der positive Zusammenhang zwischen Gesundheit und Produktivität am Arbeitsplatz ist dennoch unumstritten. Wie die Journalistin Julie A. Ask auf dem Blog des US-Researchers Forrester http://forrester.com/Julie-A.-Ask schreibt, würde diese Datenerfassung und -nutzung auch in den USA unmöglich funktionieren. Dafür sei das Arbeitnehmerschutzgesetz in Bezug auf berufliche Nachteile durch gesundheitliche Probleme zu streng geregelt.

Laut Huff ist im öffentlichen Bereich zu unklar definiert, was unter Gesundheit verstanden wird und wer genau diesen Begriff festlegt. Eine Person mit Fehlsichtigkeit beispielsweise könne dieser Logik entsprechend bereits als "ungesund" eingestuft werden. Ein solches Vorgehen würde laut dem Juristen äußerst unfaire Bedingungen in der Berufswelt schaffen.

Boni für "gesundes Verhalten"

Nichtsdestotrotz interessieren sich vor allem Versicherungsfirmen in den USA für Gesundheitsdaten ihrer Kunden. So werden zusätzliche Vergütungen für "gesundes Verhalten", wie Sport oder gesunde Ernährung, bereits angedacht. Diese werden dann durch Ermäßigungen, Rabatte und Gutscheine belohnt. "Aus der Sicht des Versicherungsrechts ist das nicht verboten", merkt Huff im Gespräch mit pressetext an.

(Ende)
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