pte20151216001 Unternehmen/Wirtschaft, Umwelt/Energie

Chinesisches Restaurant kassiert für saubere Luft

Dreiste "Luftreinigungs-Gebühr" ist Behörden nach aber rechtswidrig


Zhangjiagangs Luft als Problem (Foto: flickr.com, green_intruder, CC BY-SA 2.0)
Zhangjiagangs Luft als Problem (Foto: flickr.com, green_intruder, CC BY-SA 2.0)

Zhangjiagang (pte001/16.12.2015/06:00) Ein Restaurant in der ostchinesischen Stadt Zhangjiagang hat Kunden Extrakosten für den Luxus sauberer Luft berechnet. Mit der "Luftreinigungs-Gebühr" wollte der Betreiber die Kosten für den Betrieb einer neuen Luftfilteranlage einbringen, berichtet die staatliche Nachrichtenagentur "Xinhua". Wenngleich die Idee angesichts der katastrophalen Luftqualität in chinesischen Metropolen nicht völlig aus der Luft gegriffen ist, haben städtische Behörden ein Ende des illegalen Zuschlags angeordnet.

Saubere Luft als Luxus

Saubere Luft ist in vielen Städten Asiens und gerade Chinas praktisch ein Luxus, denn Smog und eine massive Feinstaubbelastung stehen an der Tagesordnung. Der Restaurantbesitzer dachte sich offenbar, dass der Betrieb einer Filteranlage im Lokal Gästen eine "Luftreinigungs-Gebühr" von einem Yuan (rund 0,14 Euro) wert sein sollte. Allerdings hat dieser Zuschlag zu Beschwerden bei den örtlichen Behörden geführt, welche die Gebühr daraufhin als illegal erachtet haben. Dem Lokal wurde untersagt, diese weiterhin einzuheben.

In China ist die normale Luftqualität mittlerweile so schlecht, dass sie für 4.000 Tote pro Tag verantwortlich sein soll (pressetext berichtete: http://pte.com/news/20150814014 ). Die Idee, für gut gefilterte Luft ebenso eine Luxus-Gebühr zu verlangen wie beispielsweise für ein Gedeck, mag daher für den Lokalbesitzer sogar naheliegend gewesen sein. Zulässig ist solch eine Gebühr den Behörden zufolge aber nicht, da Luft eine lebensnotwendige Ressource sei, die nicht als Gut verkauft werden dürfe - egal, wie schlecht sie ungefiltert auch sein mag.

(Ende)
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