pte20061109052 Politik/Recht, Handel/Dienstleistungen

Etikettenschwindel: Almdudler vs. Kräuterlimonade

Wiener Traditionsunternehmen geht gegen Gastronomie vor


Nur ein Almdudler ist ein Almdudler (Foto: almdudler.at)
Nur ein Almdudler ist ein Almdudler (Foto: almdudler.at)

Wien (pte052/09.11.2006/15:08) Der Wiener Getränkehersteller Almdudler http://www.almdudler.at geht seit kurzem gegen "Etikettenschwindler" vor. Konkret geht es um Gastronomen, die fälschlicherweise Kräuterlimonade als Almdudler ausschenken. Das von der Wiener Anwaltskanzlei Schwarz & Schönherr http://www.schwarz-schoenherr.com/ vertretene Unternehmen hat derzeit 20 Verfahren gegen derartige Wirte und anderen Gastronomieunternehmen anhängig. "Es handelt sich hier um eine klare Markenfälschung", so Georg Schönherr, Firmenanwalt von Almdudler, im Gespräch mit pressetext.

Ein steirischer Gastronom ging bereits bereitwillig auf das Vergleichsangebot, das man von Seiten Almdudlers gelegt hatte, ein. Der Wirt hatte an seinem Kiosk an einem steirischen Badesee Almdudler offiziell angeboten, inoffiziell jedoch Kräuterlimonade ausgeschenkt. Mitarbeiter von Almdudler, die in ganz Österreich unterwegs sind, haben dies bei einem anonymen Test bemerkt und eine Probe davon in einer Lebensmitteluntersuchungsanstalt analysieren lassen.

Das Vergleichsangebot sieht nun vor, dass sich der Gastronom ab 1. Januar 2007 dazu verpflichtet, für fünf Jahre mindestens 40 Kisten Almdudler-Flaschen zu beziehen. "Die Menge, die wir den Gastronomen vorschlagen, hängt natürlich von der jeweiligen üblichen Ausschankmenge ab", so Schönherr. Außerdem musste der Wirt die Verfahrens- und Anwaltskosten in der Höhe von rund 1.500 Euro übernehmen. Die Meldung in diversen Medien, dass sich der Gastronom zudem verpflichtet hat, keine andere Kräuterlimonade mehr anzubieten, stimme jedoch nicht. "Er kann parallel alle möglichen Limonaden anbieten", so Schönherr.

Rund 80 Prozent der "erwischten" Gastronomen lassen sich auf einen Vergleich ein. Jeder Fünfte lasse es auf eine Verurteilung ankommen. In diesem Fall drohen Geldstrafen und ein Anspruch auf Urteils- und Vergleichsveröffentlichung, was naturgemäß für das Image eines Gastronoms nicht zuträglich ist.

Mit einem blauen Auge kommen die Wirte derzeit noch davon, wenn der Kunde zwar einen Almdudler bestellt, das Getränk auf der Karte jedoch nicht angeboten wird. "Korrekterweise müsste der Wirt den Gast darauf aufmerksam machen, dass dieses Getränk nicht erhältlich ist", so Schönherr. Serviert der Gastronom unaufgefordert eine Kräuterlimonade und nicht den bestellten Almdudler, "so liegt zwar keine Markenverletzung vor sondern unlauterer Wettbewerb. Gegen diese Form gehe Almdudler zur Zeit noch nicht vor, ausschließen kann man es für die Zukunft jedoch nicht", so Schönherr abschließend.

(Ende)
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