pte20051125003 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Zürich ermöglicht Abfrage von Autokennzeichen im Internet

Datenschützer melden Zweifel an, Abfrage in Deutschland und Österreich undenkbar


Wer war das? Mit dem Kennzeichen des Verursachers ist das in Zürich nun einfach herauszufinden.
Wer war das? Mit dem Kennzeichen des Verursachers ist das in Zürich nun einfach herauszufinden.

Zürich/Berlin/Wien (pte003/25.11.2005/06:20) Seit 1. November ist es im schweizer Kanton Zürich möglich, Fahrzeughalter im Internet anhand des Kennzeichens zu identifizieren. Zum Ärger der Datenschützer kann jeder mit dem Abfragetool auf der Homepage des Straßenverkehrsamtes Zürich http://www.autoindex.zh.ch herauszufinden, wer störend parkt, rücksichtslos überholt oder gerade vor einem Bordell steht, schreibt der Tages-Anzeiger in seiner Online-Ausgabe.

Name und Adresse von 800.000 Fahrzeughaltern sind frei zugänglich, noch dazu kostenlos. Neben dem bevölkerungsreichstem Kanton Zürich bieten auch andere Kantone wie Graubünden, St. Gallen, beide Appenzell oder Thurgau ein derartiges Internetservice an. Der kantonale Datenschutzbeauftragte äußerte Bedenken und ist der Ansicht, dass das Abfragetool gesetzwidrig sei, da es mehr als ein Verzeichnis darstelle und daher vom Gesetz explizit abgedeckt werden müsse. Außerdem sei es ein gravierender Eingriff in die Privatsphäre der Fahrzeughalter. Einbrecher könnten durch die Kenntnis von Name und Wohnort profitieren.

Bis 1998 gab es den Autoindex in Zürich auf Papier. Dieser wurde jährlich aufgelegt und führte die Kennzeichen und ihre Halter der Reihe nach auf. Aus Datenschutzgründen wurde diese Art Verzeichnis eingestellt. Wollte jemand danach einen Halter ausfindig machen, musste er eine gebührenpflichtige Nummer anwählen. "Wir hatten 10.000 Anfragen pro Jahr", sagte der Chef des Straßenverkehrsamts Rolf Grüninger. "Dabei haben sich viele Anrufer über die Gebühr geärgert", begründet Grüninger den Umstieg auf das Online-Service. Gesetzlich sieht sich Grüninger abgesichert und entgegnet Kritikern, dass pro IP-Adresse täglich ohnehin nur fünf Abfragen möglich seien.

In Deutschland ist eine derartige Abfrage nicht denkbar. "Das ist aus Datenschutzgründen gar nicht erlaubt", sagte Anja Kober vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft gegenüber pressetext. Jedoch ist es, wenn man das Kennzeichen kennt, durch den Zentralruf der Autoversicherer http://www.gdv-dl.de/autoversicherer/autoversicherer.html möglich, mit der Versicherung eines Unfallgegners telefonisch in Kontakt zu treten.

"Die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen Kennzeichen und Fahrzeughalter ist nur durch die Polizei oder auf richterliche Anordnung erlaubt", erklärt ein Sprecher des österreichischen Verkehrsministeriums auf Anfrage von pressetext. Wie in Deutschland ist es auch in der Alpenrepublik nur möglich, den Versicherungsträger zu eruieren. "Wir können lediglich Auskunft über die Versicherungsgesellschaft, bei der ein Fahrzeug unter Vertrag steht, geben", erklärte Daniela Luger vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreich im pressetext-Gespräch. Die Abfrage ist online auf http://www.vvo.at zu finden.

(Ende)
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