pte20021211034 Politik/Recht, Technologie/Digitalisierung

Berliner Datenschutzbeauftragter kritisiert Rasterfahndung

Daten wurden übereilt und ohne Sicherheitskonzept erhoben


Berlin (pte034/11.12.2002/16:11) Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Hansjürgen Garstka kritisiert die Vorgehensweise der Berliner Polizei bei den durchgeführten Rasterfahndungen. In seinem über 120 Seiten starken "Sonderbericht über die Durchführung besonderer Formen des Datenabgleichs (Rasterfahndung) durch den Polizeipräsidenten in Berlin nach dem 11. September 2001", stellt Garstka fest, dass von den Dienststellen der Polizei übereilt und teilweise ohne polizeirechtliche Grundlagen Daten erhoben wurden. http://www.datenschutz-berlin.de/aktuelle/presse02/presse11.htm

"Der Sonderbericht soll dazu beitragen, die Persönlichkeitsrechte unverdächtiger Personen, die in eine Rasterfahndung geraten, durch eine datenschutzgerechte Anwendung dieser Ermittlungsmethode zu stärken", erklärt Gerstka in dem Vorwort zu seinem Bericht. Der Berliner Datenschutzbeauftragte bemängelt auch, dass die nach dem Polizeirecht vorgesehene zeitnahe Unterrichtung seiner Behörde zumeist unterblieben ist.

In der Untersuchung fand der Datenschutzbeauftragte vor allem Mängel bei der Vorbereitung und der Durchführung der Rasterfahndung. Weder wurde eine Risikoanalyse noch ein Sicherheitskonzept für die angelegte "Terror-Datei" erstellt. Auch werden nach dem erfolglosem Abschluss der Rasterfahndung, Daten, die im Zusammenhang mit der Rasterfahndung erhoben wurden, weiterhin aufbewahrt.

Die Rasterfahndungen in Berlin wurden in Reaktion auf die Anschläge des 11. Septembers 2001 in den USA durchgeführt, nachdem bekannt wurde, dass einige der Attentäter für längere Zeit in Deutschland gelebt hatten. Insgesamt untersuchte die Berliner Polizei bei ihrer Rasterfahndung Daten von Studenten aus 44 Staaten. Im Juli 2002 ging die Fahndung ohne greifbares Ergebnis zu Ende. Der Bericht findet sich unter http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/sonderbericht/rasterfahndung.pdf auf der Webpage des Berliner Datenschutz.

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