pte20010110052 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

Presserat verurteilt Geburtstagskind Staberl

Verletzung der Berufspflicht durch Herabsetzung des Dokumentationsarchivs


Wien (pte052/10.01.2001/14:50) Der soeben 80 Jahre alt gewordene Kolumnist der Kronen Zeitung http://www.krone.at Richard Nimmerrichter alias Staberl ist vom Österreichischen Presserat in seiner gestrigen Sitzung verurteilt worden. Es wurde somit der Beschwerde von Wolfgang Thill, Pressesprecher des Dokumentationszentrums des Österreichischen Widerstandes (DÖW), stattgegeben, den Staberl in seiner Kolumne am 24.9.2000 und am 4.11.2000 durch Unterlassung der Recherche zu Unrecht als Verfasser eines Artikels in der katholischen Zeitschrift Dialog bezeichnet hat.

In derselben Kolumne wurde das DÖW http://www.doew.at/ als "Denunziationsarchiv" bezeichnet. "Damit wurden die Berufspflichten der österreichischen Presse grob verletzt", so der Presserat. Die Bezeichnung "Denunziationsarchiv" für DÖW stelle eine schwere Verletzung journalistischer Verantwortung dar. Es könne nicht hingenommen werden, dass eine dem Staatswohl unbestritten dienende Einrichtung in strafrechtlich relevanter Weise herabgesetzt werde.

Bezüglich der Kolumne vom 4.11.2000 über die Zulässigkeit der Bezeichnung "Neger" sieht der Österreichische Presserat keinen Grund zum Einschreiten.

(Ende)
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