pte19980501001 Unternehmen/Wirtschaft

Steueroptimierung durch richtige Betriebsstättenwahl

Symposium auf der Wirtschaftuniversität beleuchtet auch E-Commerce


Wien (pte) (pte001/01.05.1998/07:00) Das Vorliegen einer "Betriebsstätte" ist bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen die Voraussetzung für die Steuerberechtigung des Gastlandes. In der Praxis ist aber oft zweifelhaft, ob überhaupt eine Betriebsstätte vorliegt und welche Einkünfte ihr zugeordnet werden können. Experten des In- und Auslandes werden zu diesem Problem auf einem Symposion zur "Betriebsstätte im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen" referieren, das vom Institut für österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU am 4. Mai veranstaltet wird.

Gegen die Doppelbesteuerung in Österreich und im Gastland schützen Abkommen, die Österreich mit zahlreichen Staaten abgeschlossen hat. Diese Doppelbesteuerungsabkommen werden immer wichtiger, da sie zu entscheidenden Standortfaktoren für die Ansiedlung von Investitions-, Produktions- und Holdinggesellschaften geworden sind. In diesen völkerrechtlichen Verträgen werden die Besteuerungsrechte der Staaten aufgeteilt.

Neue elektronische Entwicklungen wie das Internet erschweren allerdings die Anwendung der Abkommen. Aufgrund der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien ist es nicht mehr länger notwendig, auf dem ausländischen Markt durch eine feste Einrichtung präsent zu sein. Hier ist zu klären, ob durch die neuen Formen des "E-Commerce" eine Betriebsstätte vorliegt und diese dann auch im Gastland besteuert werden darf. Entsprechende Überlegungen können für steuerliche Gestaltungsvarianten hilfreich sein. Durch Einrichtung einer Betriebsstätte in einem Niedrigsteuerland kann der Investor schließlich seine Steuerlast optimieren. Beginn: 8.30 bis 18.00 Uhr im Auditorium der WU, Info: Mag. Mario Züger, WU, Tel (01) 31336-4642, Fax (01) 313 36-790, e-mail zueger@fgr.wu-wien.ac.at

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