pte19980428009 Medien/Kommunikation

Schleichwerbung im ORF bleibt tabu

Verfassungsgerichtshof fordert Rundfunkkommission zu neuem Verfahren auf


Wien (pte) (pte009/28.04.1998/15:17) Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat bei seinen Bemühungen, Schleichwerbung im ORF zu unterbinden, einen wichtigen Teilerfolg errungen. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) hob am Montag einen Bescheid der Rundfunkkommission auf, mit dem eine Beschwerde des VÖZ gegen eine Sendung des Club Radio Salzburg abgewiesen wurde. In der Sendung war einem Möbelhaus ausgiebigst Gelegenheit zur Selbstdarstellung geboten worden.

Die Rundfunkkommission hatte sich für die Beschwerde nicht zuständig erklärt und argumentiert, daß sie zum Schutz der Hörer und Seher, aber nicht zur Überwachung des Wettbewerbes da sei. Daraufhin wurde der Verfassungsgerichtshof angerufen, der jetzt festhielt, daß das Recht des VÖZ auf eine Verfahren verletzt worden sei. Somit muß die Beschwerde neuerlich von der Kommission behandelt werden.

Der Fall von vermuteter Schleichwerbung ist von Bedeutung, da er Auswirkungen auf die Rundfunkreform haben kann, speziell wenn es um Product Placements, Sponsoring und die Kennzeichnungspflicht von Werbung geht. Nach Ansicht des VÖZ verstieß die Sendung des Club Radio Salzburg gegen die Verpflichtung des ORF zu Objektivität und Unparteilichkeit (Trennung von Werbung und Information) und gegen das Verbot der Schleichwerbung. http://www.voez.at

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