pte19980401001 Medien/Kommunikation

VÖZ will ORF in die Schranken weisen

Neue Geschäftsaktivitäten den Zeitungsverlegern ein Dorn im Auge


Wien (pte) (pte001/01.04.1998/07:00) Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat sich bei seiner Vorstandsklausur am 30. und 31. März 1998 in Lech neuerlich für eine "österreichische Medienordnung" ausgesprochen, in der strenge Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk festgeschrieben werden. Im besonderen fordert der VÖZ die Begrenzung der ORF-Geschäftsfelder auf die unmittelbare Verwertung der Radio- und TV-Programme, die im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrages produziert wurden.

Über den ORF-Sendeauftrag hinausgehende geschäftliche Aktivitäten sind dem VÖZ offensichtlich ebenso ein Dorn im Auge wie die von Generalintendant Gerhard Zeiler wiederholt geforderte Umwandlung des ORF in eine AG. Dagegen spricht sich der VÖZ-Vorstand dezidiert aus. Durch die neue "Medienordnung" soll der ORF auch auf bundesweite TV-Werbung im Rahmen der geltenden zeitlichen Grenzen beschränkt werden.

Redaktionell getarnte Werbung soll nach den Vorstellungen des VÖZ hinkünftig verboten sein, auch eine Vermischung von Programm und Werbung wird nicht akzeptiert. Werbung muß nach den Vorstellungen des VÖZ umfassend gekennzeichnet sein, entsprechende Sanktionsmöglichkeiten sollen den ORF zur Einhaltung dieser Punkte zwingen. Im Rahmen der neuen Medienordnung sollte laut VÖZ auch die künftige gesetzliche Ausgestaltung des privaten terrestrischen TV abgeklärt werden, wobei der regionalen Ausgestaltung privaten TVs entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen ist. (Red)

(Ende)
Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: ws, email: redaktion@pressetext.at, Tel. 01/402 48 51
Website: pressetext.at
|