pte19970616005 in Business
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Deutsche Web-Registrierung verschärft Anmeldebestimmungen
Wien (pte005/16.06.1997/16:01)
Umstrittene Namensversteigerungen im Internet und eine Prozesswelle mit mehr als 30 abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten führten zu strengeren Richtlinien durch die deutsche Registrierungsstelle DE-NIC. Das bedeutet z.B., daß dem Antragsteller bei Namensmißbrauch sofort gekündigt werden kann, d.h. er muß zusichern, daß er keine fremden Namensrechte verletzt. Desweiteren werden nur noch deutsche Antragssteller für "de-Domains" berücksichtigt, sodaß die Verantwortlichen für deutsche Gerichte erreichbar bleiben. Dem deutschen Markenverband reicht dieses jedoch noch nicht aus. Er fordert eine 60-tägige Veröffentlichung der Anmeldung, bevor sie eingetragen wird, damit Einsprüche möglich sind. Links zur Seite mit den Rechtsstreitigkeiten: http://www.focus.de/DD/DD47/dd47.htm
Die Urteile: http://inet.de/denic/urteil.html
Die Urteile: http://inet.de/denic/urteil.html
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