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pte19990623024 in Business

Österreichs Unternehmen in Deutschland diskriminert

Werkleistung grundsätzlich nur noch zu drei Vierteln ausbezahlt


Wien (pte) (pte024/23.06.1999/18:05)

Seit dem 1. April 1999 wird ausländischen Unternehmen die Vergütung einer Werkleistung in Deutschland grundsätzlich nur noch zu drei Vierteln ausbezahlt. Die restlichen 25 Prozent muß der Auftraggeber direkt an das deutsche Finanzamt abführen. "Was früher nur in Einzelfällen durch ausdrückliche Anordnung des Finanzamtes notwendig war, ist nun zum Regelfall geworden. Dazu kommt ein überbordender administrativer Aufwand um von der Steuer befreit zu werden bzw. einbehaltene Beträge wieder zurückzuerhalten. Das ist eine Diskriminierung österreichischer Unternehmen", erklärt Harald Klug, Deutschland-Referent in der Wirtschaftskammer Österreich.

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