pte20001204061 in Leben
Ärzte-Websites verletzen das Werbeverbot nicht
Information über therapeutische Schwerpunkte sind erlaubt
München (pte061/04.12.2000/16:59)
Von nun an dürfen neben niedergelassenen Medizinern auch Zahnärzte Auskunft über ihre Schwerpunkte und Spezialisierungen via Internet oder über das medizinische Call Center geben. Dies bestätigte jetzt das Düsseldorfer Landgericht in einem Urteil vom November 2000 (AZ 38 0 90/00). "Das Düsseldorfer Urteil wird weitere Ärzte und Kliniken ermutigen, ihr therapeutisches Spektrum erfassen zu lassen", meint Roman Rittweger, Vorstand der ArztPartner almeda AG.
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