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FRüHERE MELDUNGEN

pte20080119002 in Business

Öffentlich-Rechtliche müssen sich Vergaberecht beugen

"Öffentliche Auftraggeber wehren sich, als solche behandelt zu werden"


Luxemburg/Wien (pte002/19.01.2008/06:10)

"Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen sich dem Anwendungsbereich des Vergaberechts nicht mehr entziehen." Zu diesem Schluss kommen die Vergaberechtsexperten der Estermann Pock Rechtsanwälte GmbH http://www.estermann-pock.at in der aktuellen Ausgabe "Die Vergabepraxis 8" (siehe Anlage). Ausgangspunkt ist ein im Dezember gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das sich mit der Frage beschäftigte, ob es sich bei den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um öffentliche Auftraggeber handelt. Der EuGH bejahte dies mit dem Hinweis auf die überwiegende Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen durch den Staat mittels gesetzlich auferlegter Rundfunkgebühr.

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