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Die gleichbleibend hohe Qualität der Nagelplattenbinderkonstruktionen wird bei GIN-Mitgliedsbetrieben durch Eigen- und Fremdüberwachungen gesichert: Bauaufsichtlich akkreditierte Überwachungsstellen führen Fremdüberwachungen durch, die sich nach den Anforderungen der Bauordnungen richten, um das Ü- und das CE-Zeichen zu vergeben. Darüber hinaus werden Betriebe, die das RAL-Gütezeichen Nagelplattenprodukte (RAL-GZ 601) führen, stichprobenhaft umfassenden Fertigungskontrollen unterzogen.