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Steuertipp von Steuerwolf.at: Fruchtgenuss statt Unterhalt. Unternehmer sparen Steuern bei Scheidung. Wer als Unternehmer unterhaltspflichtig ist, der kann die Zahlung auf das Finanzamt übertragen. Der Fruchtgenuss macht es möglich. Der Wiener Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Erich Wolf www.steuerwolf.at zeigt wie der Unterhalt für die Ex vom Finanzamt übernommen wird.