ptp20240308008 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Vererben nach eigenen Wünschen: Optionen der Erbfolgeplanung


Steffen Gründig - Rechtsanwalt für Erbrecht in Dresden (Foto: Steffen Gründig)
Steffen Gründig - Rechtsanwalt für Erbrecht in Dresden (Foto: Steffen Gründig)

Dresden (ptp008/08.03.2024/10:15)

Sowohl das Testament als auch der Erbvertrag bieten die Möglichkeit, Regelungen zu treffen und die Verteilung des eigenen Vermögens nach Ableben zu steuern. Diese Instrumente ermöglichen es, die gesetzliche Erbfolge gezielt zu modifizieren und bestimmte Personen oder Institutionen zu begünstigen. Obwohl sie zahlreiche Freiheiten eröffnen, müssen im Erbrecht dennoch gewisse Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, beispielsweise, wenn Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind. Bei der Nachlassplanung ist es daher ratsam, sich durch einen Fachanwalt für Erbrecht unterstützen zu lassen, um potenzielle Fehler oder Unklarheiten zu vermeiden.

Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag

Das Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, bei der eine Person, der sogenannte Testator, seine letztwillige Verfügung festlegt. Darin bestimmt der Testator die Erben und regelt, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Das Testament muss eigenhändig geschrieben sein und kann vorab mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht inhaltlich abgestimmt oder vor einem Notar errichtet werden. Es besteht die Möglichkeit, es jederzeit zu widerrufen oder zu ändern, solange der spätere Erblasser testierfähig ist. Die Testamentserrichtung ist in erster Linie wichtig, um die Nachlassverteilung nach eigenen Wünschen zu gestalten. Liegt keines vor, greift die gesetzliche Erbfolge, welche teilweise entfernte Verwandte, Freunde, Vereine oder Institutionen nicht berücksichtigt. Zudem kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker einsetzen, dem verschiedene Aufgaben zugewiesen werden können. Z.B. kann er mit der Erfassung und Abwicklung des Nachlasses und Erfüllung der Anordnungen der letztwilligen Verfügungen beauflagt werden. Oder auch mit der befristeten oder dauerhaften Verwaltung des ganzen Nachlasses, Teilen davon oder auch nur einzelnen Erben, wie zum Beispiel noch minderjährigen Kindern.

Eine weitere Möglichkeit der Nachlassplanung eröffnet der Erbvertrag. Im Unterschied zur testamentarischen Verfügung wird der Vertrag von allen Parteien, daher dem Testator und den in Frage kommenden Erben, abgeschlossen. Außerdem ist eine notarielle Beurkundung für dessen Rechtswirksamkeit erforderlich; die rein handschriftliche Form ist nicht ausreichend. Ist der Vertrag geschlossen, ist er bindend und nicht einseitig widerrufbar. Diese stärkere Bindungswirkung resultiert in einer größeren Sicherheit für die Erben, dass der Erblasser seinen letzten Willen nicht ohne weiteres ändert. Die Anwendungsfälle sind vielfältig – sei es zur Klärung der Nachlassverteilung in Patchwork-Familien, der Verzicht auf den Pflichtteil durch eine Abfindungszahlung und mehr.

Oftmals erfordern komplexe Situationen individuelle Lösungen von einem Fachanwalt für Erbrecht, um alle relevanten Aspekte angemessen zu berücksichtigen. Darunter persönliche, rechtliche, steuerliche und weitere Themengebiete, welche bei der Testamentserrichtung eine Rolle spielen.

Hilfe bei der Testamentserrichtung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht

Die Testierfreiheit ist ein wichtiges und unabdingbares Recht. Mit dieser Freiheit gehen jedoch auch mögliche Hürden einher, die einer stichhaltigen letztwilligen Verfügung im Wege stehen können. Dazu gehören unter anderem die Unkenntnis über rechtliche Anforderungen und Formvorschriften, die mögliche Fehlinterpretation komplexer Rechtsbegriffe, ungeahnte steuerliche Belastungen sowie das Risiko unklarer Formulierungen, die zu Auslegungsproblemen führen können. Dahingehend ist es ratsam, das Testament mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht zu erarbeiten, um die eigenen Vorstellungen sicher umzusetzen.

Ob Erbvertrag oder testamentarische Verfügung: In Dresden und Zwickau unterstützt die Anwaltskanzlei Gründig ihre Mandanten dabei, die Nachfolge so zu gestalten, dass ein reibungsloser Übergang des Nachlasses vonstattengehen kann. Neben der Einbindung persönlicher Wünsche wird durch die Rechtsberatung zudem gewährleistet, dass förmliche und rechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Ein entscheidender Punkt, um einer möglichen Anfechtung entgegenzuwirken.

(Ende)
Aussender: Anwaltskanzlei Gründig
Ansprechpartner: Steffen Gründig
Tel.: +49 351 56340680
E-Mail: presse@rae-gruendig.de
Website: www.rae-gruendig.de
|