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Wirtschaftsrat-Landeschef Dr. Dirk Schröter warnt vor Nachteilen für Ostdeutschland beim Ausbau neuer Gaskraftwerke

Gesetzentwurf ist in seiner jetzigen Form nicht zustimmungsfähig


Dr. Dirk Schröter (Foto: Schröter/Wirtschaftsrat/Weltbuch)
Dr. Dirk Schröter (Foto: Schröter/Wirtschaftsrat/Weltbuch)

Dresden (ptp016/29.05.2026/09:15)

Am 11. Juni bringt die Bundesregierung ihren Entwurf für ein neues Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) in erster Lesung in den Deutschen Bundestag ein. Der Oberlausitzer CDU-Bundestagsabgeordnete Florian Oest spricht sich gemeinsam mit dem sächsischen Landesvorsitzenden des Wirtschaftsrates der CDU, Dr. Dirk Schröter, für Planungssicherheit bei der Ausschreibung neuer Gaskraftwerke in Nord- und Ostdeutschland aus.

"Der Gesetzentwurf ist in seiner jetzigen Form nicht zustimmungsfähig. Er bevorteilt Süddeutschland und steht im Widerspruch zum gesetzlich festgelegten Ausstieg aus der Braunkohle. Im Koalitionsvertrag wurde ausdrücklich vereinbart, dass neue Gaskraftwerke deutschlandweit vorrangig an bestehenden Kraftwerksstandorten entstehen und regional nach Bedarf gesteuert werden sollen. Gerade unsere Region verfügt über hervorragende Voraussetzungen für die zukünftige Energieversorgung. Dieses Potenzial muss genutzt werden", erklärt Oest zum vorliegenden Gesetzesentwurf und macht die Planungssicherheit für den Nordosten zur Zustimmungsbedingung für das neue StromVKG.

"Wir unterstützen den Vorschlag aus der Branche, dass der 'Südbonus' erst dann zur Anwendung kommt, nachdem Standorte im netztechnischen Norden Zuschläge für ein Drittel des Ausschreibungsvolumens erhalten haben. So wird sichergestellt, dass die regionale Steuerung des Zubaus tatsächlich nach dem unter allen Übertragungsnetzbetreibern geeinten Ziel der ein Drittel/zwei Drittel-Verteilung erfolgt", ergänzt Dr. Dirk Schröter, Sächsischer Landesvorsitzender des Wirtschaftsrates Deutschland.

Hintergrund
In den vergangenen Tagen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Referentenentwurf für ein neues Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) in die öffentliche Verbändeanhörung gegeben. Die Kraftwerksstrategie des Bundes sieht vor, bis 2030 neue Stromversorgungsanlagen mit einer Gesamtleistung von 25 Gigawatt (GW) zu bauen, wobei der Großteil in Form von wasserstofffähigen Gaskraftwerken realisiert werden soll. Bereits im laufenden Jahr 2026 sollen Gaskraftwerke mit insgesamt 10 GW Leistung ausgeschrieben werden. Aus dem Gesetzesentwurf geht deutlich hervor, dass mindestens zwei Drittel der Kapazitäten nahezu ausschließlich im netztechnischen Süden realisiert werden sollen, ohne gleichzeitig das verbleibende Drittel verbindlich dem netztechnischen Nordosten zuzuschlagen. Gegen die daraus resultierenden ungleichen Wettbewerbsbedingungen, die entstehende Gefahr mittelfristiger Blackouts im Nordosten der Republik sowie den möglichen Verlust verbindlich zugesagter Perspektiven für die bestehenden Kraftwerksstandorte hatte sich in den vergangenen Tagen Widerstand seitens Kraftwerksbeschäftigter, Betriebsräte und betroffener Kommunen geregt.

(Ende)
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