pte20121116017 in Business
Trinkgeld kann steuerpflichtig sein
Einzelunternehmer im Visier der Finanzbehörden
Bonn (pte017/16.11.2012/13:45)
Trinkgelder sind nicht unbedingt steuerfrei. "Insbesondere bei Unternehmern kommt es häufig zu fehlenden oder falschen Angaben. Sie behalten Trinkgelder ein, ohne die Gelder zu verbuchen. Sie gehen fälschlicherweise davon aus, dass Trinkgelder steuerlich nicht von Belang sind", sagt Bärbel Ettig, Präsidentin des Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) http://www.bvbc.de , gegenüber pressetext. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten die steuerlichen Spielregeln kennen und beachten, rät der BVBC. Trinkgelder bilden verstärkt einen Schwerpunkt bei Betriebsprüfungen, registriert der Bundesverband.
Profitieren Sie von
unabhängigem Journalismus!
Lesen Sie mit pressetext Abo+ weiter und unterstützen Sie
Qualitätsberichterstattung für nur 1 EUR pro Woche!
Das Angebot beläuft sich auf 1 EUR pro Woche bzw. 49 EUR im Jahr
– und das, solange Sie wollen. Sie bleiben flexibel, denn Ihr pressetext Abo+
passt sich an Ihre Lesegewohnheiten an und ist jederzeit kündbar
