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pte20121116017 in Business

Trinkgeld kann steuerpflichtig sein

Einzelunternehmer im Visier der Finanzbehörden


Bonn (pte017/16.11.2012/13:45)

Trinkgelder sind nicht unbedingt steuerfrei. "Insbesondere bei Unternehmern kommt es häufig zu fehlenden oder falschen Angaben. Sie behalten Trinkgelder ein, ohne die Gelder zu verbuchen. Sie gehen fälschlicherweise davon aus, dass Trinkgelder steuerlich nicht von Belang sind", sagt Bärbel Ettig, Präsidentin des Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) http://www.bvbc.de , gegenüber pressetext. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten die steuerlichen Spielregeln kennen und beachten, rät der BVBC. Trinkgelder bilden verstärkt einen Schwerpunkt bei Betriebsprüfungen, registriert der Bundesverband.

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