pte20071203025 in Business
Verlinkung auf illegale Inhalte hat gerichtliches Nachspiel
Rechtsexperte: "Auch Printbereich ist betroffen"
München (pte025/03.12.2007/13:55)
Nach dem Urteil des Landgericht München gegen den Heise-Verlag, das die Verlinkung in Medienmeldungen auf Anbieter illegaler Software unter Strafe stellt, rät Anwalt Max-Lion Keller von der IT-Rechts-Kanzlei München http://www.IT-Recht-Kanzlei.de zur Vorsicht. "Es ist kein Problem, solange in einem Bericht allgemein etwa über die Umgehung von Kopierschutz geschrieben wird. Vorsichtig sollte man jedoch sein, wenn man durch einen Link beispielsweise eine konkrete Anleitung dazu gibt", so Keller im Gespräch mit pressetext.
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