pte20070717035 in Business
BGH-Urteil: Niederlage für Schulwerbung
Kelloggs Badminton-Set für 139,50 Euro
Berlin (pte035/17.07.2007/13:46)
Der Bundesgerichtshof (BGH) http://www.bundesgerichtshof.de hat nach vierjähriger Prozessdauer eine Werbeaktion der Lebensmittelfirma Kellogg Deutschland http://www.kelloggs.de für das Produkt Frosties für wettbewerbswidrig erachtet. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) http://www.vzbv.de , der die Klage eingereicht hatte, heißt es in dem Urteil, die Werbung sei geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. "Wir hoffen, dass mit den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs der immer weiter um sich greifenden Kommerzialisierung an Schulen dauerhaft Einhalt geboten werden kann", sagt Edda Müller, vzbv-Vorstand.
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